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äiuin mnjus, der andere für die skipsnäig, ininorn, welche vonder Universität Leipzig verwaltet werden, während das vonWatzdorf'sche Geschlecht durch den jeweiligen Senior dasPräsentationsrecht für die einzelnen Stipendien ausübt. Dienäheren Bestimmungen, welche für die Qualification zu deneinzelnen Stipendien maaßgebend sind, gehen aus dem Inhaltedes angezogenen Vergleichs von 1806 hervor, lieber die frühereund gegenwärtige Höhe dieser beiden Stiftungsfonds giebt dieBeilage Nr. 3 nähere Auskunft, aus welcher gleichzeitig hervor-geht, daß im Laufe der Zeit diese Fonds einen erfreulichenZuwachs erhalten haben. Gegenwärtig beträgt das stipsucliuiuumjus alljährlich 220 Thlr —. —. und kommen außerdemzwei stäpsucliu iniuorg. von je 60 Thlr. —. —. zur Vertheil-ung, so daß zusammen jährlich 340 Thlr. —. —. Seiten derUniversität zur Auszahlung gelangen.
Unter den Papieren des Geschlechts - Seniorats befindetsich ein Actenstück, welches die Präsentationen zu dem stäpsu-äiuiu rrmjus und stäpsncliuiu minus enthält. Die Erhebungder Gelder ist gegenwärtig so geordnet, daß die Stipendiengegen gedruckte Qittungeu von dem Senior bei dem Univer-sitäts-Rentamt erhoben und den Stipendiaten zugesendet werden.Nur von den auf der Universität Leipzig studirenden Stipen-diaten findet die directe Erhebung statt.
Die über diese Fonds zu führenden Rechnungen werden,gegen eine vereinbarte Entschädigung, von der UniversitätLeipzig in Abschrift dem jedesmaligen Senior des Geschlechtsmitgetheilt.
Durch den Vergleich vom 18. April 1806, die Verwaltungder sogenannten alten Weißenfelser Stiftung betreffend, welchedurch die letztwilligen Verfügungen der Aebtissin Margarethavon Watzdorf begründet worden war, ist diese Angelegenheitin eine feste gute Ordnung gebracht worden. Während nachdiesen Bestimmungen die Universität Leipzig gegenwärtig dieVerwaltung jener Stiftnngsfonds führt, befand sich letztere, vordem Abschluß jenes Vergleichs, größtentheils in den Händendes von Watzdorf'schen Geschlechts und dessen Senioren. Der