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Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart
Entstehung
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das Eigenthumsrecht dieser Herrschaft fiel der Klosterjung-frau Anna von Schoenrode zu, welche indess schon am 12.Januar 1547 ihre Erbschaft an die Ehegatten Ritter Wilhelmvon dem Bongart und Maria Maschereil ihre Verwandten alsein Geschenk übertrug, wobei sie sich den Hof Marborch (•)im Amte Wilhelmstein, und das Haus zu Aachen, genanntdas Haus zu der Heyden ( 2 ), im Fall der Noth dem Convent alsZuflucht zu dienen, auf Lebensdauer vorbehielt. Nachdemnun die Wittwe des Franz von Schoenrode im J. 1563 mitTod abgegangen war, empfing Ritter Wilhelms Sohn, Wernervon dem Bongart zu seinem und seines Bruders WilhelmBehuf im J. 1564 die erste Belehnung mit der Herrschaftzur Heyden.

Zweiter Abschnitt.

Die Herren zu Herwinandsrode.

A.

Goedert Herr zu Rode Ritter ist der Stammherr des adligenGeschlechtes, das bei Fahne unter dem Namen Maschereidargestellt ist. Gemäss mitgetheilter Urkunde vom J. 1286hatte derselbe mit dem Ritter Goedert Herrn zu SpalcbeckZwistigkeit wegen der Kirchen-Gifft zu Schinnen, die durchGerart Vogt zu Cöln dahin geschlichtet wurde, dass der Herrzu Rode die erste, und der zu Spalcbeck die zweite Collationhaben, dass aber in der Folge beide Herren und ihre Erbengemeinschaftlich dieselben verleihen sollten. Es unterliegtkeinem Zweifel, dass die beiden Collatoren ursprünglich vom

(') »Der hoff to Marbach by der Wee geiegeiu ist wohl derselbeHof. — ( 2 ) Dies Haus, gelegen in der Bender- (Bendel- Bindel-) Strassen,wurde im J. 1736 von Jos. Clemens Frh. von Bongart dem KaufhändlerHeinrich Tilmans in Aachen verkauft.

V