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Plätze errichteten, zum Theil mit der Kaiserin, in deren Protec-tion und Oberleitung (durch das llirootorinin in pnllliois otoainoralilbas) das Institut gestellt wurde, auch einige Ver-änderungen sich nothwendig erwiesen, so datirt der definitive,von der Kaiserin Marin Theresia bestätigte Stiftöbrief erst vom8. September 1756 '). Das Institut war darnach nur füradelige Jünglinge katholischer Religion bestimmt, sie zum Bestendes gemeinen Wesens zu erziehen, sie in allen erforderlichenWissenschaften und allen anständige» Excrciticn auszubilden. Dereigentliche Unterricht war in die Hände der Piaristcn gelegt;es wurden aber außerdem noch fünf weltliche Professoren be-stellt, drei für die verschiedenen Fächer der Rechtswissenschaft,einer für die Militär- und einer für die Civilbaukunst, des-gleichen ein Tanzmeistcr, ein Fechtmeister und ein Ober- undzwei Unterbereiter. Für Pflege und Unterricht hatten die Zög-linge jährlich 600 fl. zu zahlen; da aber diese Summe nicht aus-reichte, so zahlte die Herzogin jährlich 10.000 fl. hinzu, zu welcherZahlung sie auch ihren Nachfolger im Testamente verpflichtete.Gemäß diesem Stiftsbries bestand die savoyische Akademie unver-ändert bis zum Jahre 1778; damals aber ging sie nach Uebercin-kommen zwischen der kaiserlichen Regierung und dem fürstlichenHause Liechtenstein ganz in das von der Kaiserin Maria Theresiagestiftete Theresianum auf. Dies geschah wohl keineswegs inUcbcreinstimmung mit dem Willen der Stiftcrin, die im Testa-mente nicht genug Mühe und Sorgfalt zeigen kann, ihrenStiftungen die Ewigkeit zu sichern, ja ihren Universalerben aus-drücklich von der Zahlnngspflicht entbindet, im Falle mit ihrerAkademie durchgreifende Veränderungen vorgenommen würden.
Das adelige Damenstift war die letzte der drei großenStiftungen. Der Stiftbrief datirt vom 18. August 1769, dieStatuten vom 20. August desselben Jahres, die kaiserliche Be-stätigung vom 21. Juli 1772. Die Kaiserin Maria Theresia
>) Lüchtens» Archiv.