Druckschrift 
2 (1877)
Entstehung
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übernahm das Protcctorat und versprach, sc> weit es möglich, eineErzherzogin alö Oberin einzusetzen. Die Stiftcrin kaufte als Sitzzwei neben einander gelegene Häuser in der Johanncsgasse undvermachte sie im Testament dem Stift als Eigcnthnm. DieKosten sowohl für die Gründung wie für die jährlichen Aus-gaben waren außerdem nicht unbedeutend. Die Herzogin bc^lastete testamentarisch ihren Universalerben mit der jährlichenSumme von 19.180 Gulden. Die Oberin erhielt eine jähr-liche Besoldung von 3000 Gulden, die Fräulein von 650 Gul-den, wofür sie freilich Kost und Kleidung besorgen mußten.Es sollten nach dem Stiftbrief und den Statuten die im Jahre1773 nach dem Tode der Stifterin mit einigen nachträglichenBestimmungen oder Erläuterungen der Kaiserin Maria Theresiagedruckt wurden, im Ganzen zwanzig Fräulein sein von stift-mäßigem Adel, die Hälfte aus Böhmen, die Hälfte aus denösterreichischen Erblanden. Die Oberin mußte fürstlichen odergräflichen Geschlechts sein und hatte auch in letzterem Falle denRang einer Fürstin. Das Recht der Repräsentation stand demAeltesten des fürstlichen Hauses Liechtenstein zu. Die Damenwohnten und lebten alle im Stiftshause; für ihre Kleidung,ihre geistlichen Uebungen, für ihren Ausgang und Umgang warenbestimmte Vorschriften in den Statuten gegeben. Es war ihnenerlaubt, aus dem Stift zu treten um zu Heirathen oder in einKloster zu gehen. Im ersteren Falle erhielten sie noch eine Mit-gift ; diese wurde aus einer Summe von 2000 Gulden gegeben,welche der Universalerbe noch jährlich zu diesem Zwecke zu zahlenhatte.

Dieses adelige Damenstift ist es wohl vorzugsweise gewesen,welches den Namen der Herzogin Maria Theresia von Savoyenlebendig erhalten hat. Während die große Stiftung der Ritter-akademie in das Theresinnum aufging und sich in Stiftungsplätzeverwandelte, ist das Damcnstift am ursprünglichen Platze bis aufden heutigen Tag wohlerhalten geblieben.