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2 (1877)
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Diejenigen Stiftungen, welche vor allein das Andenkender Herzogin Therese twn Savoyen lebendig erhalten haben,sind die savoyischc Ritternkademie, das savoyische adelige Damen-stift nnd daneben die Canonikate bei St. Stephan.

Van dieser letzteren als der mindest wichtigen Stiftungzuerst zu sprechen, sv waren vor Zeiten der Canonikate beiSt. Stephan vicrundzwanzig gewesen; die Einkünfte hatten abernicht ausgereicht, um sie alle standesgemäß zu erhalten. DieZahl der Domherren war daher auf vierzehn zurückgegangen,welche wieder dem Dienst nicht genügen konnten >). Die Her-zogin Theresia vermehrte die Zahl durch ihre Stiftung wiederauf achtzehn. Da aber keine Canonikate für den hohen Adelbei St. Stephan existirten, so bestimmte sie, daß die neuenvier Domherren nur aus dem Herrenstande Oesterreichs seinsollten, und daß sie zum Beweise bis zu einem gewissen Gradeeine Ahnenprobe beizubringen hätten. Das Recht der Präsen-tation wurde ihrem Universalerben, dem jedesmaligen Regiererdes Hauses Liechtenstein, übertragen. Jedem ihrer Domherrenbestimmte sie jährlich die Summe von 3600 Gulden und außer-dem in allen: für die Herstellung ihrer Wohnungen 12.600 Gul-den. Der Stiftbrief datirt Wien den 8. August 1769. Späternach ihrem Tode wurden zwischen ihrem Erben, dem FürstenFranz Joseph, und dem Erzbischos Migazzi von Wien einigeVeränderungen in den Modalitäten vereinbart und mit derganzen Stiftung von der Kaiserin Maria Theresia am 19. Ja-nuar 1773 bestätigt 2).

Die savoyische Ritterakademie stiftete die Herzogin Theresiabereits im Jahre 1749 und ließ für dieselbe auf der Laimgrubsdas Gebäude (das savoyische Stift) neu aufführen. Da abernoch verschiedene Verhandlungen geführt wurden, zum Theilmit der Stadt, zum Theil mit den Landständen, die Stiftnngs-

y Beschreibung der Metropolitankirche St. Stephan, 182..y Liechtcnst. Archiv.