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2 (1877)
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so mir auf denen Kaunitschischcn Güettern zucständig, cedicrtund übcrgebeil, Euch auch zugleich auf dieselben mit BezahlungEures alten außstendigcn Kricgsvcrdieneu gdgst verweisen, undnoch zu einer wolvcrdieuten Kay: Gnadt, aiuhuudert tausendgülden allcrgudgst vcrwilliget, Deren Ihr Euch cbeumcßig aufobbcmcltcn Kaunitschischcn Wittern zahlhaft zu macheu, undüber jctztbcrürte Anweisungen mehrers nicht herauszugeben schul-dig sein sollet, allß was sich nach billich beschchener Schätzungund Anschlag der Gütter in der Ucbermnß befinden wirdct. Jn-maßcn Ich dann dcßwcgcu des Cardinalcn von Dietrichstcin L.bereit zucgcschribcn, und die gdgste Verordnung gcthan, Euch zuVollzihuug discr Meiner gsteu Resolution alsbalden die Gücttcreinantworten und in die würklichc Posseß geben zu lassen. DeßenIch euch in einem und andern zur nnchrichtung erindern wollen,Bleib Euch bcncbens mit Kayser: und Landtsfürstlichcn Gnadenjeder Zeit wohlgewogen. Geben in Meiner Statt Welß, den6. Novembris no 1622.

Ferdinandt.

Beilage VI.

Ausziigt ans des Fiii ftrn Kail Cnsebins Iustruction für feinenSohn Hans Ädam.

Von den Gemälden (Fol. 211 ff.).

Die Hrmi'llarolm ist in einer glitten Ordnung und Standzu erhalten, auch höchst nothwcudig, in welcher alle Mobiliaund Raritäten sein, gehalten werden, und also in eines Hunr-clizrol, Uufleiß und Untreu großer und höchster Schaden ent-stehen kann, so in allwcg zu verhüten. . . . Besonders wasverderben kann, also fleißig und genau muß zugesehen werden,von dir und deinem Marschalk, absonders auf die Gcmähl, so