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der kaiserliche Schatz wiederum durch deu langen Krieg iu anßcr-ordcuklichcr Weise erschöpft, uud cS kam ihm zu Gute, wasrückgängig gemacht werden kannte, adcr was mau für neueGeldsummen und Nachzahlungen im bisherigen, van der Con-fiöcatian her datirende» Besitzstande lassen wallte. Es war fürdiese Angelegenheit eine eigene Eammissian in Böhmen errichtetWarden, welche nun auch den Erwerb der Smirziczkyschen Herr-schaftcn in Untersuchung zag. Nach ihrer Entscheidung wurde imJahre 1655 zunächst die Herrschaft Kastelctz dem Hause Liech-tenstein gänzlich abgesprochen und für ein Eigenthnm des Fiscuserklärt. In Folge dessen wurde sie verlicitirt, es war aber FürstKarl Eusebius selbst, der das höchste Angebot machte. Indessenordnete sich die Sache in der Weise, daß dnrch Kaiser Ferdi-nand III. ein Vergleich zugelassen wurde, zu welchem von kaiser-licher Seite David Ungnad Graf von Weißenwolf und HansHartwig Graf van Nostiz bestimmt wurden. Diesem Vergleichegemäß bestimmte ein kaiserlicher Befehl vom 10. November1655 an die böhmische Kammer: „Wir Ferdinand w., wir fügeneuch gnädigst zu wissen, wie daß wir die von unserem könig-lichen Landrcchte unserem Fisco zugesprochene und darauf ein-geantwortete Herrschaft Kosteletz dem Fürsten Karl Eusebio vonLiechtenstein gegen accordirte 400.000 Gulden völlig xisno g'urozu einem wahren erblichen Eigenthnm und Besitz für Sie, IhreErben und Erbnehmer gnädigst überlassen. Wir befehlen euchdaher gnädigst, seinem Bevollmächtigten diese Herrschaft sammtallen Nutzungen und allen sonstigen Zugehörungen zu über-geben" >). Fürst Kart Eusebius erlegte auch diese Summe, undzwar am ersten Termine sogleich mit 200.000 Gulden, sodannin Raten von 50.000 bis zum 4. Februar 1658. Außerdemhatte der Fürst noch 20.000 Mctzen Korn zu liefern.
Allein damit hatte diese Angelegenheit noch nicht ihr Be-wenden. Eine neue von Kaiser Leopold niedergesetzte Rcstitutions-
h Archiv des Finanzminist.; Denkbuch von Schwarzkosteletz.