andere Herren gehabt hatte. Seinem letzten Besitzer SdenekGraf van Hoditz war das Gut entzogen, weil er an dem Auf-stande theilgenommen hatte, und es stand nun zu Kauf. Am6. Octaber 1631 wurde der Cardinal Dietrichstein durch kaiser-liche Resolution beauftragt, dem Fürsten Gundacker von Liechten-stein das dem Fiscus hcimgcfallene Gut Wolfranitz gegen Be-zahlung der darauf haftenden Schulden in Abschlag seinerHofsanfordcrungen in Händen zu lassen und der Schätzung nacheinzuräumen, der Mehrbetrag der Schätzung über die Schuldenhinaus solle ihm von seinen Forderungen abgezogen werden.Am 23. October wird weiter bestimmt, daß dieses Gut zwardem Fürsten Gundacker eingehändigt werden solle, der Mehr-betrag der Schätzung über die Schulden aber an Ihre Majestätdie Kaiserin zu entrichten sei. Später erscheint die Kaiserin selbstals Verkäuferin. Am 5. Januar 1635 nämlich trug ein kaiser-licher Befehl dem Cardinal auf, zu verfügen, daß dem FürstenGundacker von Liechtenstein der von Ihrer Majestät der römi-schen Kaiserin ihm auf gewisse Maß und Weise käuflich über-lassenc Markt Wolfranitz in die Landtafel des MarkgrafthumsMähren einverleibt werde >. Daß Wolfranitz nunmehr wirklichin den Besitz des Fürsten Gundacker kam 2), geht daraus her-vor, daß er dieses Wolfranitz zugleich mit Krummau (1647)seinem Sohne Ferdinand übergab.
Noch einmal gab Fürst Gundacker im Jahre 1637 demStaate ein Darlehen von 20.000 Gulden, wofür er confiscirteSchuldbriefe erhalten, dann aber aus den Landesgeldern vonMähren bezahlt werden sollte. In gleichem erhielt er 1638für gelieferte Munition die Entschädigung von 2000 Guldenaus der niederösterreichischen Landtagsbewilligung. In demselbenJahre kaufte er den Kuttenfelderischen Hof zu Hohenau und einHaus zu Brünn, das dem Fürsten Max von Dietrichstein gehört
0 Archiv des Finanzminist.
2) Was von Wolny, III. 324, bezweifelt wird.
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