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Nachkommen verfallen sein sollen. Auch hatte Gundacker dieFran Knmgnnda Johanna von Knnowitz, welche 32.000 Guldenans diesen Gütern versichert gehabt hatte, vor allen anderenGläubigern zu befriedigen. Gundacker bezahlte alsbald den weit-aus größten Thcil der Summe, und darnach erging am 14. August1624, sowie am 7. März 1625 an die böhmische Hoskanzleider Befehl: sie solle dem Gebrauche gemäß einen Erbbrief überdie ihm für 600.000 Gulden käuflich überlassenen HerrschaftenKrummau und Ostra gebührendermaßen ausfertigen und dieseGüter in die mährischen Landrechte einverleiben. Was den Restder Zahlung von 59.160 sl. 50 kr. betrifft, der noch nicht er-ledigt war, so erhielt der Statthalter von Böhmen Fürst Karlden Auftrag, diese Summe von jenen 122.500 Gulden undinsbesondere von den 60.000 Gulden Gnade, die Gundacker inBöhmen zugewiesen waren, abzuschreiben. Fürst Gundacker mußdemnach die Summe von 540.000 Gulden für jene Herrschaftenbaar gezahlt haben; nur der Ueberrest wurde von seinen bedeu-tenden Forderungen abgeschrieben. Noch am 1. December 1625wird ein Guthaben seinerseits von 66.714 Gulden anerkannt,das ihm aus den confiscirten Gütern, sei es in Geld, sei es inden Gütern selber gezahlt werden solle >). Am 25. Juni 1625wird die Herrschaft Krummau sammt den dazu gehörigenStädten und Dörfern aus den Namen des Fürsten Gundackervon Liechtenstein als Käufer in die mährische Landtafel einge-tragen. Die Kaufsumme wird dabei nicht genannt, jedoch be-merkt, daß der Käufer die bestimmte Kaufsumme bereits an diekönigliche Kammer gezahlt habe. Ein Gleiches geschieht in Bezugauf Ostra am 26. Juni 2).
In ähnlicher Weise erwarb Fürst Gundacker den MarktWolfranitz oder Wolfrainitz, welcher ursprünglich zu der Herr-schaft Krummau gehört, aber seit mehreren Jahrhunderten schon
') Archiv des Finanzminist.
2) Demnth, Geschichte der Landtafel von Mähren I-XXXIV.vgl. Landtafel 172. 173.