den ersten zum Tode Vcrnrthciltcn gehörten, wurden aufrechterhalten, höchstens in den Nebenumständen modificirt. Zu ihnenkam alsbald noch der Graf Joachim Andreas Schlick, der inder Lausitz gefangen genommen und vom Kurfürsten von Sachsenausgeliefert war. Indem der Kaiser somit die Todcsurthcile be-stätigte, wollte er doch die Exemtion bis zu seiner nächstenResolution über die anderen noch nicht übcrschickten Urtheileaufgeschoben wissen. Wegen einer priestcrlichcn Begleitung beider Exemtion, über welche der Fürst nachgefragt hatte, entschiedder Kaiser dahin, daß den Vcrurthciltcu, obwohl sie durchgängignkatholisch waren, zunächst verständige katholische Priester gesendetwerden sollten; würde aber ein unkatholischer begehrt, so dürfees nur einer von der Angsburgischcn Confession sein, kein Cal-vinist und Picardit, auch dann nur ins Gefängnis; und nichtzur öffentlichen Begleitung.
In einem zweiten Schreiben von demselben Tage (26. Mai)drängt aber der Kaiser zur Beschleunigung der übrigen Urtheile,damit die Exemtion vollzogen werden könne. Mittlerweile sollendie Verurtheilten noch aufs Neue wegen der Verbindungen, diesie mit den anderen Provinzen und Ländern gehabt hätten, inUntersuchung gezogen werden, „mit Bedrohung, selbst mit Für-nehmung der Tortur" '). Diese Untersuchung wurde denn auchangestellt. Von den vorigen Verurtheilungen, erst zwanzig und dannelf, die währenddeß zur Bestätigung oder Milderung in Wien ein-getroffen waren, wurden die meisten so angenommen, wie sie gefälltwaren, einige wenige auch gemildert. Darnach drängte derKaiser mit der Exemtion. Er selbst hatte die Absicht, im AnfangJuli nach Prag zu kommen, und verlangte, daß bis dahin alleBlutarbeit geschehen sei. „Ist derowegen vonuöthen, daß solcheExemtion alsbald und ohne Verzug und zwar eine gute Zeitvor unserer Ankunft (5. Juli) vorgenommen und vollzogenwerde". Zu dem Ende sollen alle Vorkehrungen getroffen und
') d'Elvert, 70.
14"