Druckschrift 
2 (1877)
Entstehung
Seite
210
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abweichender Ansichten oder einzelner Aenßcrungen, insbesondereaber init nachdrücklicher und ausführlicher Hertwrhcbung der-jenigen Punkte oder Thatsachen, welche den einen ader den andereu der Vcrnrthcilten zur Acildernng der Strafe oder zur Ve-gnadigung empfehlen. Dies geschieht insbesondere für WilhelmPoppcl von Lobkowitz, Paul Rzitschan, Felix Wenzel Pictipeszky,Theodor Sixt, Hans Wostrowitz und Johann Schnlteö.

Des Fürsten Gründe und Empfehlungen blieben auch füralle Genannten mit Ausnahme von Johann Schultes bei demKaiser nicht ohne Erfolg. Des Kaisers Resolution datirt vom26. Mai'). „Wir haben uns die nberschicktcn Urtheile sammtRelation nach der Länge ablesen lassen und daransi die ganzeSache in fleißige Erwägung gezogen. Weil wir denn gnädigstspüren und vermerken, daß ein großer Fleiß von Deiner Liebdenund den anderen unseren Commissarieu hierinncn augewendet,alles wohl und umständlich berathschlagt und ferner deren ge-leisteten Pflichteil nach, solche Sentenzen geschöpft sind, so lassenwir es diesfalls bei denselben also bewenden, daß, wie sie ver-faßt sind, so auch vor vorgenommener Exemtion in Beisein derCondemnirten sie öffentlich publicirt werden sollen." Jedochwerden dann im Folgenden die Strafen gelindert, nämlich die-jenigen von Wilhelm Lobkowitz, Paul Rzitschan, Pietipeszkh undJohann Wostrowetz, bei denen die Exemtion nicht zu vollziehensei, jedoch seien ihre Güter zu confisciren lind sie selbst imGefänglich zu lassen. Theodor Sixt solle zur Gcrichtsstclle wiezur Exemtion gebracht, jedoch sodann in seine Zelle zurückgeführtwerden. Die Urtheile der Uebrigen: Heinrich Otto von Loß,Bohuslaw von Mihalowctz, Wenzel Bndowetz, Friedrich vanViele, Caspar Kapler, Martin Frnwcin, Prokop Dworzeczky,Johann Jessenins, Johann Schuttes, Maximilian Hostialek,Tobias Stcffcgk, Christoph Kobcr, Valentin Kochan, SimeonSussitzky, Johann Knttnauer, Nathanael Wodniansky, die zu

') d'Elvert, 68.