Druckschrift 
2 (1877)
Entstehung
Seite
209
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— 20!) —

siebcnzchn Personen. Nachdem die kaiserliche Vollmacht des Gc-richtöhofes vorgetragen — alles geschah in deutscher und böh-mischer Sprache — trat der königliche Procurator vor undübergab die Anklagcnrtikcl und beantragte die Untersuchung gegendie Einzelnen durch Eommissaricn aus der Mitte deS Gerichtesans Grundlage der Artikel. Dieses wurde sofort beschlossen, unddarnach die Angeklagten wieder in ihr Gefängniß zurückgeführt.Ohne Verweilen wurde die Spezialuntersuchung in den nachsten Tage» vorgenommen.

Was hie zweite Elasse, die flüchtigen Nebelten, betrifft, sowar ihnen ein Termin zur Stellung gesetzt worden. Nachdemdieser mit dem 3k. März abgelaufen, wurde auch gegen sie ineinem ordentlichen Rechtsvcrfahren vorgegangen, davon der Fürstin diesem Bericht vom 7. April eine ausführliche Beschreibunggicbt. Von den während der Rebellion und in derselben Ge-storbenen wurden die Erben vorgeladen, weil es sich um dieetwaige Confiscirung der hintcrlassencn Güter handelte. Inallem, wo nicht eine bestimmte Instruction vorlag, holt der Fürstnoch besonders die Entscheidung des Kaisers ein, sowie er ihmetwaige Zweifel und Bedenken der Commission zur Willens-äußerung vorlegt. In gar keiner Weise geht er vor ohne bestimmtgegebene Richtschnur oder directc Befehle und Aufträge.

Der Kaiser antwortet auf diesen Bericht am 16. April,erklärt sich mit dem ganzen Vorgänge ausdrücklich einverstandenund crmahnt zur Beschleunigung des Proccsses'). Ebendasselbegeschieht am 14. Mai mit dem Bericht, den der Fürst über denferneren Verlans des Prozesses am 29. April abgesendet hatte.

Am 17. Mai konnte der Fürst bereits melden, daß dieUntersuchung gegen die gefangenen Dircctoren beendet sei, unddaß das Gericht über jeden Einzelnen sein Urtheil gefällt habe.Er übersendet dasselbe dem Kaiser zur Bestätigung, zur Ver-schärfung oder Milderung der Strafe, mit Hinzufügung

') d'Elvert, 54.

Falke, Liechtenstein. II. Bd.

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