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Weide», Mühle», Miele», Teiche», Brauhäusern, s»»u»t derMühle zu Neudcgg », st w, Ausgenommen aber ist der vierteTheil der Untcrthancn i» der Stadt »»d Bürstadt LlikolSbnrg,sv vv» Alters her zur Herrschaft Eiögrub gehört hatte», »ebstverschicdcue» Älanthcn », s. irr Dieses auSgeuvunuc», falle»Hartman» »ud seiuc Nachkommen altes als freies Eigen erhalte»,waS die kais. Majestät bcscssc» »ud var ihi» Haus Vau Liechten-stein und sein Sohn Wolf. Die Uebergabe dieser Güter solleauf Gcorgi dieses Jahres 1575 stattfinde». Dagegen solle Hart-man» die Summe von 30.099 Gulden rheinisch zahlen, derart,daß er eine Anzahl Schulden des Kaisers zu zahlen übernehme,den Nest aber baar erlege bis auf nächste Pfingsten. Am 28. Junierging der kaiserliche Auftrag, daß der vierte Theil der Gefällevon der Stadt Nikolsburg, welcher vorher zu Eisgrub gehöriggewesen und an den Herrn von Dictrichstein verkauft worden,wie auch der Vorrnth, Bräu- und Mühlzeng im Schlosse Eis-grnb an Hartmann übergeben werden solle. Als am 3. Augustdesselben Jahres ein Ermahnnngsschreiben an Hartmann er-ging, die verfallenen 4400 Gulden von der Eisgrnbischen Pfand-snmme alsbald richtig zu machen, wurde darauf erwiedert, daßdieser Kaufschilling bereits im Juni berichtigt worden sei; deß-hatb sollte ihm der Gewährsbrief über Eisgrub am 20. Mai1576 überschickt werden ").
Nicht uninteressant aus dieser Zeit ist ein kaiserlicher Be-fehl an die böhmische Kammer vom 31. März 1575, wonachderselben aufgetragen wurde, der Frau Margaretha Welligkindurch den Rentmeister 39 fl. 49 kr. auszahlen zu lassen, „welcheHerr Hartmann von Liechtenstein, kaiserlicher Rath, für die Zeit,als er mit dem türkischen Botschafter allher kommen, sammtseinen Knechten und Pferden (außer der Tafel, sv er sonst beigedachtem türkischen Botschafter frei gehabt) alldort verzehrthat". Es scheint darnach, als ob Hartmann dem türkischen
>) Archiv des Finanzminist.