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2 (1877)
Entstehung
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um iu der dafür bestellten Commissio» den Vorsitz zu führen,doch riefen ihn Ende dieses Jahres eigene dringende Geschäftevon der genannten Aufgabe zurück"). Indessen war er bei derAbfassung des Berichtes darüber am 14. September 1574 wiederanwesend. Am 25. Februar desselben Jahres erhielten die Hvf-kammerräthe den Befehl, an Hartmann 2090 Gulden ans künf-tigen Georgi zahlbar anzuweisen und ihm als gewesenen Regie-rnngsrathe seine rückständige Besoldung auszuzahlen. Am 9. Maidesselben Jahres erhielt er als kaiserlicher Eommissär den Auf-trag, die Herrschaft Pausram zu übernehmen und an Friedrichvon Zierotin zu übergeben-).

Bald darnach hatte Hartman» eine alte und wichtige Be-sitzung des Hauses, Eisgrub nämlich, welches Wolfgang II.wenige Jahre vorher (1572), wie oben berichtet, dem Kaiserverkauft hatte, wieder zu erwerben. Diese Herrschaft wurdeHartmann am 17. März 1575 zum Kauf angetragen, unddieser Kauf kam wirklich durch einen Vergleich im Juni zuStande 2). In dem Kaufbriese werden unter den Gegenständen,welche als zur Herrschaft Eisgrnb gehörig und mitverkauft auf-gezählt werden, erwähnt: die Feste zu Eisgrub, der vierte Theil Han allen Acckern und Gehölzen in den drei Herrschaften Nikols-burg, Eisgrnb und Pausrain, auch das Holzgeld, welches dieUnterthanen in den drei Herrschaften jährlich zu zahlen haben;der vierte Theil der Wildbahn in allen Gehölzen dieser dreiHerrschaften; die Weinschenke auf dem Markt Eisgrub mit demZiegclstadel daselbst, der Markt Eisgrnb und das Dorf Milowitzsainmt allen dazu gehörigen Renten, Gülten, Obrigkeiten, Herr-lichkeiten, Nutzungen, Rechten, Wein, Getreidezehnten, Wiesen,

>) A. a. O.

2) A. a. O.

2) Liechtcnst. Archiv. H. 12.

0 Es ist daran zu erinnern, wie oben in der Geschichte Wolsgangserzählt worden, daß die Unterthanen von Eisgrub sich losgekauft hatten,als die Herrschaft Eigcnthum des Kaisers geworden war.