schilling von 27.000Gulden ehestens zu bezahlen Hube, uuch wurde um28. November dem Herrn veui Pernstcin aufgetragen, die Relationüber diesen Verknus baldmöglichst nu die Regierung einzusenden I-Ruch einer Urkunde des Liechtensteinischen Archivs -) gnb derKaiser Dürnholz, das bis dahin Lehen gewesen war, nach imgenannten Jahre l577 als Eigen an Hartmann und seinenBruder Georg Hartmann, und am 17. Februar 1578 ergingin dieser Beziehung der Befehl an die böhmische Kammer, dieHerrschaft Dürnholz ans dem Lehen- ins Erbeigenthnm zu trans-feriren und Herrn Hartmann von Liechtenstein darüber einenneuen Majestätsbrief auszustellen. Nichtsdestoweniger scheintwieder anders bestimmt worden zu sein, denn wenige Tagedarnach, am 24. Februar, heißt es wieder in kaiserlicher Ver-ordnung, Hartmann von Liechtenstein solle der geschehenen Ver-gleichung nach die Herrschaft Dürnholz wieder an Christoph vonTeuffenbach übergeben, wogegen dieser in sechs Monaten darauffür Dürnholz 7000 Gulden erlegen solle ^).
Hartmann war vielfach in Angelegenheiten der Regierungbeschäftigt, und zum östern hatte er ihr Summen darzuleihen.1572 hatte der Staat eine Anleihe von 23.000 Gulden aus-genommen, wofür sich etliche Herren als Bürgen verschriebenhatten; mit Bezug daraus wurde an Hartmann von Liechten-stein und Reinhard Strein am 22. October von drei Hof-kammerräthen die Schadloshaltuug zugesichert und am 20. De-cember desselben Jahres wurde Hartmann versprochen, ihm ineinem Jahre 1877 Gulden zu zahlen. Im Jahre 1573 wurdeHartmann zum kaiserlichen Commissär bestellt, um Grcnzstreitig-keitcu zwischen Oesterreich und Mähreu wegen der Stadt Laazu berichtigen. Ebenso wurde er im Juni desselben Jahres alsCommissär wegen der Wirthschaftsangelcgenhciten auf den Herr-schaften Comorn und Ungarisch-Alteuburg nach Ungarn geschickt,
st Archiv des Finanzmimst.
st X. 07.
st Archiv des Finanzminist.