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nur die Nichtzahlung dcs ausbeduugcucu Bcstaudgcldes gewesensein. Am 6. Juni 1545 wiederholte Johann sein Gesuch ohneAntwort zu erhalten. Am 21. Mai 1546 befahl aber KönigFerdinand, von Georgs Strafgeld von 1400 Gulden an denDoctor der Rechte Philipp Gundl, der wahrscheinlich den Proccßgegen Georg geführt hatte, 600 Gulden zu zahlen. Ein neuerköniglicher Erlaß in dieser Streitfrage datirt vom 17. März1547 und es wird darin die Kammer beaustragt, mit denHerren von Liechtenstein um das Schloß Rnttcnstcin zu handelnund unter welchen Bedingungen zugleich die erwähnten zweiMärkte an Christoph von Kaunitz gegeben werden sollten. Einspäterer Erlaß vom 14. September desselben Jahres ans Pragdatirt, gibt die Nachricht, daß die Entscheidung dcs Urthcilsgegen Georg ausgefallen sei, daß derselbe die Nutzungen von denzwei Märkten, welche in Summa 10.660 und etliche Guldenbetrugen, verloren und noch einen Pönfall von 1400 Guldendazu zu zahlen habe; dieses Geld solle als Gnadenremunerationverdienten Männern zukommen; deßhalb solle auch Johann vonLiechtenstein, Georgs Neffe, seiner bewiesenen willigen und treuenund nützlichen Dienste wegen von diesem Betrage 3000 Guldenund ferner für einen Kriegsanszug 1500 Gulden, im Ganzenalso 4500 Gulden erhalten; der noch bleibende Nest aber sollezur Zurücklösung des Schlosses Ruttenstein verwendet werden.Da Georg die große Summe nicht gleich erlegen konnte, sobaten am 21. März 1548 seine Schwiegersöhne Johann vonLiechtenstein und Dietmar von Losenstein anstatt Georgs umVerlängerung dcs Termiues zur Erlegung der Nutzung und Zu-stellung oder Abtretung dcö Schlosses Ruttenstein, wenigstensbis nächste Pfingsten, was ihnen auch zugestanden wurde. Daraufberichtete die Kaminer im April desselben Jahres, daß Georgvon der Gesammtsumme bereits 4300 Gulden wirklich erlegthabe. Die Sache war aber hiermit nicht abgethan. Am 8. Maidesselben Jahres machte wieder Johann von Liechtenstein dieAnzeige, daß durch gottlose Leute der Herrschaft Ruttenstein