Druckschrift 
2 (1877)
Entstehung
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Fischwässer und Reisgcjaide ganz verödet würden, und bat dabei,anstatt Georgs, um Abstellung dieses Unfugs, worauf ihm derBescheid wurde, daß diese Sache au die eigens aufgestellte Com-missiou gewiesen worden sei. Wiederum bat Georg von Liechten-stein am 25. Mai 1548 um Verlängerung des Zahlungsterminesans etliche Monate, auch meldete er, daß er bereit sei, das SchloßRnttenstein zum Kauf anzubieten.

In demselben Jahre 1548 aber starb Georg, ohne daßder lange Streit zu endlichem Austrage gebracht worden, woraufvon kölliglicher Seite eine ordentliche Schätzung des SchlossesRnttenstein und seines Einkommens angeordnet wurde, um dar-über mit den Erben Georgs zu verhandeln. Diese baten aberum Aufschub, bis sie sich selber, nämlich Johann, Wolf Christophund Georg Hartmann, unter einander verglichen hätten. Darnachmachten Johann und Georg Hartmann im Juni 1249 dasGesuch, man möge sie im Besitze von Rnttenstein, daran ihnenviel gelegen sei, belassen, indem sie die 10.000 Gulden erlegenwollten; die königliche Majestät möge sie daher mit Rnttensteinbelehnen. Darauf aber erfolgte am 14. October desselben Jahresdie Antwort, daß der König gesonnen sei, die genannte Herr-schaft nach vorhergegangener Schätzung durch Kauf an sich zubringen. Am 3. October 1550 wurde wieder befohlen, aus derErlagssnmme Georgs an Johann von Liechtenstein die 4500 Gul-den auszuzahlen, welche ihm am 14. September 1547 ver-sprochen worden waren, und es wurde deßhalb an die ErbenGeorgs geschrieben, deren einer wieder eben Johann war. Johannverlangte aber diese Summe von der niederösterreichischen Kammerausbezahlt und richtete noch im Juni 1551 lind März 1552wiederholte Gesuche darum an den König. Am 20. Mai 1551heißt es in einem königlichen Bescheide, daß eine Schätzung vonNnttcnstein erfolgt, dieselbe jedoch zu hoch sei. Am 23. Junidesselben Jahres bitten wiederum die Herren von Liechtensteinum eine neue Schätzung, wozu auch der Auftrag ertheilt wurde.Jedoch wurde derselbe nicht vollzogen, so daß Georg Hartmann