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2 (1877)
Entstehung
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vor nicht gar langer Zeit von dem Hanse Wallsec an Liechten-stein gekommen war, hatte sammt den dazn gehörigen MärktenWeißcnbach nnd Königswiesen, alle drei beisammen im Mühl-vicrtel gelegen, schon zur Zeit Christophs III. einen Streitpunktzwischen dem Hanse Liechtenstein und dem Kaiser gebildet').Christoph hatte im Jahre 1492,um Nnhe und Gemach zuhaben", mit Wesenstein auch Ruttenstein übergeben müssen, wo-gegen ihm Kaiser Friedrich nicht bloß andere Lehen verheißen,sobald solche ledig würden, sondern ihm auch versprochen hatte,ihm in Bezug auf Weißenbach und Königswiesen, die sein freiesEigen seien, keine Irrung zu machen. 1493 versprach ihm Maxi-milian auch die Rückgabe von Ruttenstein, sobald dasselbe inseine Hände komme. In der Thal ist diese Rückgabe auch erfolgt,wie aus der Thcilung von 1504 und dem fnctischcn Besitzehervorgeht, wie aber fast scheint, nicht ohne die Bedingungeiner jährlichen Zahlung. Denn im Jahre 1532 heißt es, daßGeorg schon Jahre lang das dafür bedungene Bestandgeld nichtbezahlt habe, und es wird ihm am 17. Februar des genanntenJahres von der niederösterreichischen Kammer aufgetragen, Rutten-stein mit allen dazu gehörigen Leuten, Gründen und Gütern,mit allen Gezeug-, Urbarbüchern und Registern abzutreten. Da-gegen wendete er sich mit einem schriftlichen Gesuch im Aprilan die königliche Majestät. Etwas später heißt es, Georg vonLiechtenstein habe sich eines Vergehens schuldig gemacht, es seiihm deßhnlb eine Geldstrafe von 1400 Gulden auferlegt und ersei der Nutzung der zwei Märkte Königswiesen und Weißcnbachverlustig erklärt worden. Dagegen kam Johann von Liechtenstein,Georgs Neffe und Schwiegersohn, im April 1544 mit dem Ge-suche ein, es möge die Sache gütlich beigelegt und ausgeglichenwerden. Dies Gesuch wurde am 15. Mai desselben Jahres dernicdcrösterreichischen Kammer zum Bericht übergeben. JenesVergehen, dessen sich Georg schuldig gemacht haben soll, kann

>) S. Bd. I. so,.