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5 (1875) Livland und seine Geschlechter : II. Bd.: Livlands Adel, insbesondere das Geschlecht Stael v. Holstein
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Instructionso eine Wohleclle Chur- undSemgallische Ritter- und Landschaft ihren zurRitterbank deputirten Richtern, den WohlgebornenEdlen Herren Otto Grodthausen, Oberhauptmannzu Goldiugen, Heinrich von Sacken zu Appricken,Hauptmann zu Grobin, Johann Wulff, Hauptmannauf Frauenburg, Hermann Dönhoff, Hauptmann aufDurben, Wilhelm Plettenberg, George von Vieting-hoff, Otten Sohn, Johann von Medem, Philipp vonAlten-Bokuin, Hinrich Plater, Johann Buchholtz,Barthold Sieberg, Philipp von Drachenfels, EberhardvonButlar, Otto Torck, Diedrich Schenking, gegeben,nach welchem sie sich in allem in diesem Judicioreguliren und richten sollen. Und anfänglichen, ob-wohl unleugbar, dass aus den ersten Subjections-Pacten, wie auch Ihro Fiirstl. Gnad. Archivis unddem Notorio mehr denn kund und offenbar, was-maassen in diesem Fürstenthume ein equestris ordound unbescholtener Adel gewesen und noch ist, unddahero derselbe nicht schuldig wäre, sich de novoin diesem Gerichte, (welches principaliter auf diezweifelhaften gerichtet und angesetzet gewesen) zuqualificiren, dennoch, damit man Ihro Fürst], Gnadengratificire, und die aus dem ungleichen Verständeder Regiments-Formul, besorgliche Weitläufigkeitund dissensiones zwischen Ihro Fürstl. Gnad. unddem Adel vermeide, als ist zwar dahin ultro ein-hellig bewilligt, dass auch die alten unzweifelhaftenGeschlechter ohne Unterschied sich zu justificiren,erscheinen sollen, doch auf folgende Weise:

Dass nicht alle und jede Personen, sonderneiner eines jeglichen Geschlechts sich vorstelle, undseinen Adelstand beweise:

1) entweder mit dem Notorio, quae est probatioprobatissima;