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theidigung des Landes und der Schlösser desBischofs und des Aufbaus der letztern. EinigeWochen später wird auch der Pfarrer der RigaerPetrikirche mit 25 Haken begnadigt. Um dieselbeZeit trug Wicher von Menden (Rigaer Bürger) vondem Rigaer Domkapitel den vierten Theil der InselOsmasar zu Lehn. Der Dompropst entriss es 1239der Wittwe Wichers, Mergardis, welche zu Rigawohnte und desslialb Prozess anstrengte und 16Mark Silber oder Herausgabe des Lehns forderte.Das Capitel setzt entgegen : die Eheleute seien längstfür die verlangten 16 M. durch empfangene Partie.Brod, sowie anderer Lebensmittel und Kleider ge-deckt, fand sich jedoch zur Abfindung und Ueber-gabe des Lehns auf Lebzeit der Wittwe bewogen,und diese, da sie nach Deutschland zurückkehrenwollte, verkauft ihr Recht der Rigaer Stadt 1240,21. März.
Viele Geschichtsschreiber berichten, dass derBischof Albert von Riga schon im Anfange dieses(13.) Jahrhunderts ein vollständig ausgearbeitetesRitterrecht erlassen habe, es ist dieses aber durch-aus unrichtig. Das Einzige, womit sich in gedach-tem Jahrhuudert die legislatorische Thätigkeit imRigaer Sprengel beschäftigt hat, bestand in einervon Bischof Nicolaus verfassten Erbfolge-Ordnungfür Lehnsleute, deren Echtheit indessen keineswegsfeststeht. Sie ist ohne Jahr und Tag (Bunge setztsie in 1232). Es wird darin den Wittwen der Nies-brauch am Lehn, den Kindern, sofern nur Söhneoder nur Töchter vorhanden sind, gleicher Antheilam Lehn, sind Söhne neben Töchtern vorhandennur den ersteren ein Erbrecht zugestanden, jedochim letzteren Falle mit der Verpflichtung die Schwe-stern auszustatten.
Der Bischof von Dorpat hat 1224 22. Juli noch