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Schicksale der Burg Drachenfels etc.
19. Oct. 1630 mit Hinterlassung einer Tochter Tsabelle, welche an denFürsten Philipp v. Croi vermählt wurde. Das Lehn Drachenfels wurdenun eingezogen und vom Erzbischof Ferdinand dem Otto HeinrichWaldpot von Bassenheim, Herrn zu Gudenau (einem Urenkel desOtto und'der Apollonia v. Drachenfels), verliehen, doch mit Vorbehaltder Wiedereinlösung. — Aber nicht lange darauf erschienen die Schwedenam Rhein, und mit dem ganzen Erzstifte eroberten sie 1632 auch dieBurg Drachenfels, weil man sie gehörig mit Proviant und Kriegsbe-dürfnissen zu versehen, vernachlässigt hatte. Nach der Sage haustensie von dort übel im umliegenden Stifte, und dies vorzüglich mag Erz-bischof Ferdinand von Baiern bewogen haben, die Burg zu erobernund zu zerstören. Die Herrschaft Drachenfels blieb bei der FamilieWaldpot und zwar bei der Gudenau'schen Linie, doch war der oben-genannte Fürst Philipp von Croi, der im Jahre 1681 starb, Mitbesitzernach dem 30jährigen Kriege; ob auch sein Sohn Carl Eugen, weissich nicht. — 1749 starben die Waldpote zu Gudenau aus, worauf dieFamilie von Vorst-Lombeck zu Lüftelberg mit Gudenau auch dieHerrschaft Drachenfels erbte. Mit diesen Nachrichten zu vergleichensind zwei andere Abhandlungen: „Drachenfels, Schloss und Burggraf-schaft mit Bezug auf Heisterbach und Königswinter" und „UrkundlicheGeschichte der Burg Drachenfels. Aus den im Archive der Familievon Vorst-Gudenau noch vorhandenen Urkunden" von F. E. v. Meringin seiner Geschichte der Burgen, Rittergüter-, Abteien und Klöster inden Rheinlanden I. H. S. 24—36 und IX. IL S. 1 — 7. Wir entneh-men hieraus das Folgende (I. 33):
„Das Schloss Drachenfels war mit Inbegriff der Herrlichkeit die-ses Namens bis zur Ankunft der Franzosen am Rhein ein Eigenthumder Besitzer von Gudenau. Aus diesen ererbte Klemens August Frhr.v. Vorst-Lombeck, genannt Gudenau, alle Waldbot-Gudenauische Gü-ter mit dem Schloss und der Burggrafschaft Drachenfels, sowie diePfandrechte an dem Schloss Wolkenburg und Amt Königswinter. Erwar 1792 Kurkölnischer Konferenzminister, Oberappellations-Gericlits-Prä'sident, Ober-Amtmann zu Godesberg und Direktor der ErzstiftKölnischen Ritterschaft und cedirte 1801 bei der Verheirathung seinesSohnes Maximilian Freiherrn v. Vorst-Lombeck-Gudenau, vorhin Kur-kölnischen Kammerherrn, Hof- und Regierungsraths in Bonn, an den-selben alle Güter, in wie weit sie in diesem Jahr auf dem linkenRheinufer bestanden; denn durch die französischen Gesetze war daselbst