Druckschrift 
1 (1865) Zwölftes bis funfzehntes Jahrhundert
Entstehung
Seite
118
Einzelbild herunterladen
 

überweisen/ bis zu diesem Zeitpunkte aber die Güter/ deren Nutzun-gen dem Stift zufließen sollten/ in ihrem Schutz und Schirm zu be-halten. Den auf fünf Mark für jedes Stück (krnstnin) hartes Getreidefestgesetzten Kaufpreis sollte das Stift zur Hälfte am nächsten Oster-feste/ den Rest am nächsten Zohannisseste zahlen. Dafür/ daß Droi-sekc und Heinrich die Güter einstweilen in ihrem Schutz und Schirmbehielten und für ihre Erhaltung nach bestem Vermögen sorgten/ wiesie es seither gethan/ sollten sich die Ritter Daniel und Bctekevon Wodenswegen zugleich mit Droisckes ältestem Sohneverbürgen/ und jene beiden den Vertrag mit ihren Siegeln bekräftigen.Wenn aber das Stift das Eigenthum der Güter weder durch Bittennoch gegen Entgelt erlangen könnte/ so sollten Droiseke und Hein-rich die Güter jedwedem überweisen/ dem sie das Stift verkaufenwürde').

Da zu jener Zeit das trnstnm (Stück) oder ein Wispcl Hart-korn im Werthe einer halben Mark gleichstand und der übliche Zins-fuß kl) Proccnt war/ der Kaufpreis aber auf fünf Mark für jedesStück/ also auf das Zehnfache des Ertrages der Güter festgesetzt ist/so handelt es sich um ein nach dem gewöhnlichen Preise abgeschlosse-nes Kaufgeschäft/ zu welchem Droiseke durch den Umstand veranlaßtsein mag/ daß Buchholz/ welches zur Vogtci Tangermünde gehörthaben muß/ im Gebiete der Iohannischcn Markgrafen lag. Da-mit scheinen auch die Zweifel/ ob die Lehnsherren den Verkauf geneh-migen und das Eigenthum dem Stifte übertragen würden/ welchedie Urkunde durchblicken läßt/ zusammen zu hängen/ denn/ wenn essich um die Zustimmung der Ottouischcn Markgrafen gehandelthätte/ würde es Droiscken kaum schwer gefallen sein/ solche zuerlangen.

l) u. B. I, 28. —

Buchholz ist ein Meilen von Stendal belegenes Dorf.