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Wir dürfen daher annehmen, daß Johann in nähere Berührung mitjenen? Holze gekommen ist. Es ist dies für unsere Geschichte ein be-zeichnender Umstand, da die Rodan, welche wir noch häufig zu erwäh-nen Gelegenheit haben werden, darin eine »nichtige Rolle spielt').
Von dci? erzbischvslich magdcbnrgischcn Kommissaricn Heydccovon Nigrip, Johann von Hardcrstorp und dem Bogt Rembert zuPärchen, einer Seits, und den markgräflichcn Kommissarien.lolmnnss äs Oroslrsre, Nicolaus Von Rathenow und dein VogtOtto zu Rathenow, anderer Seits, waren die Grenzen zwischen Mi-low und Rathenow und Schollcnc und Rathenow rcgulirt worden.Diese Regulirung wird am 19. Mai 1270 zu Havelbcrg ratisicirtvon den Markgrasen Johann, Otto und Conrad, welche hierbeiJohann von Krvcher ausdrücklich als ihren Vasallen bezeichnen").
Am 2. August 1276 ist äolmnues Oroslrsrs Zeuge zu Freien-stein, als unter Vermittelung der Markgrafen Otto und Conrad dieGrasen Günzel und Hclmold von Schwerin sich über die väterliche Erb-schaft vergleichen, und am 8. Juni 1277 befindet sich .lolrunnes äsOrosders znStcndal am Hofe der Markgrafen Johann, Otto undConrad, als diese der Stadt Stendal das Recht eines Wochenmarktsverleihen.
In zwei Urkunden, zu Tangcrmünde ain 25. und 26. März1278 ausgestellt, wodurch die Markgrafen Johann, Otto und Con-rad dem Stifte S. Nicolai zu Stendal Hebungen aus Ballcrstedt undKlein-Ballcrstedt verkaufen, erscheint Johann ferner als Zeuge.Der Name wird in der einen Urkunde OroeUsrs, in der andernUi-oslmi-ö geschrieben.
Im Jahre 1279 ist.lokmnnss äs Ivroelisrs am Hofe der ge-dachten Markgrafen zu Tangermündc anwesend und unter denZeugen der erste, als die Markgrafen den? Stifte S. Nicolai zuStendal Hebungen aus Wollenradc vcreignen J.
Vergl. über die Nodan Th. II, 28 u. folg.
U. B. I, 9.
2) U. B. I, 10—14.