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Landfriedens im Erzstift Magdeburg vom 12. April 1363, wonachdas Dorf im Falle der Noth 15 Bailern zu stellen hatte').
Diesen urkundlichen Notizen über das Dorf Olvenstcdt fügenwir, nach einer Mittheilung des Ortspfarrcrs, folgende ans demMunde älterer Einwohner und aus einigen kurzen Aufzeichnungen inden Pfarrakten entnommene Nachrichten bei.
Die Ackcrhöfe in Olvenstcdt sind durch Vercrbpachtung entstan-den und die aus Weizen bestehende Erbpacht wird theils noch gezahlt,theils ist dieselbe jetzt abgelöst. Nur zwei Höfe, ein noch bestehenderund ein wüst liegender, sind sogenannte Freihöfe gewesen.
Der erstere noch bestehende Freihof liegt am Ausgang des Dorfesam Magdeburger Thore in der Nähe der früheren S. Peters-Kirche,deren Thurm erst Anfang dieses Fahrhunderts abgebrochen ist. DieserHof ist wahrscheinlich das auf Veranlassung des Erzbischofs Walterdem Domstift ums Fahr 1612 geschenkte Gut, oder wenigstens derUeberrcst desselben. Die früher in seiner Nähe gelegene Kirche S. Petriist wohl nur eine Kapelle gewesen. Die Tradition nennt aber nochheute diese Gegend -hinter der Kirche«, obgleich sie weit abliegt vonder jetzt allein nur noch vorhandenen Kirche S. Laurentii.
Der zweite Freihof ist jetzt wüst. Der westlich von der KircheS. Laurentii gelegene Platz, aus Gärten und einigen Wohnhäusernbestehend, wird noch heute vorzugsweise der Freihof genannt, undhier scheint die alte Burg derer v. Olvenstcdt gelegen zu Habens.Es lebt im Munde der Leute noch die merkwürdige Sage, die wahr-scheinlich durch ein Zusammenwerfen früherer Begebenheiten entstandenist: nach dem dreißigjährigen Kriege sei eines Tages eine FungserWalter auf weißem Pferde erschienen, habe sich als rechtliche Besitze-
6 u. B. I, 24. — Riedcl, Cod. 1,2, 438. Vergl. Wiggert in Neue Mitth,des Thür.-Scichs, Vereins VI, 2, IS. — Reg. 30.
ss Daß hier das alte Stammgut der Olvenstcdt gelegen hade, scheint nach derUrkunde vom 13. Februar 1287 in der That nicht zweifelhaft zu sein! sehr möglichalso, daß die dort noch befindlichen Grundmauern von dem Stammsitze des Geschlechtsherrühren.