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8 (1890) Ergänzungen und Berichtigungen zu Bd. 1 - 7 : 1085 - 1417
Entstehung
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IX
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Schriftstücke konnten daher entweder ganz beiseite gelassen oder nur inForm von Anmerkungen oder für die Ergänzungen und Berichtigungen (zudem Hauptwerke) benutzt werden, welche sich am Schlüsse dieses Bandesbefinden. Es wurden ferner die Urkunden, Eegesten und Notizen insbesondereaus älterer Zeit ausgeschieden, welche von nicht ganz unzweifelhafter Zu-gehörigkeit zu unserem Gegenstande waren, um nicht den für mittelalterlicheVerhältnisse ohnehin schon grossen Spielraum für Vermuthungen durchBeibringung zweifelhaften Materials noch weiter zu vermehren. Die ausdem Beginn des fünfzehnten Jahrhunderts so reichlich mitgetheilten Briefe,Schreiben, Verhandlungen aller Art, welche nur Momente der Entwickelung,nicht urkundliche Abschlüsse gewährten, wurden nach Anleitung des Haupt-werkes gleichfalls weggelassen; ebenso die weniger wichtigen Personalnotizen,welche bekannte Sachen nur aufs neue bestätigten.

So wurde für den vorliegenden Ergänzungsband zwar das gesammelte- Material, aber, wie wir glauben, nicht der eigentliche Inhalt desselbenbeschränkt und nichts vorenthalten, was unsere Kenntniss von der Geschichteder Vorfahren unseres erhabenen Kaiserhauses hätte erweitern können.

Die seit dem Erscheinen des Hauptwerkes inzwischen zu Tage getreteneeinschlägige Litteratur wurde in umfassender Weise benutzt, wie die Nach-weisungen unter den Urkunden und in den Anhängen dies ergeben: dassgleichwohl einzelne Werke und Notizen uns entgangen sein mögen, werdenSachverständige zu entschuldigen wissen.

Schöne Ergebnisse wurden gewonnen: Nicht nur erhielt eine grosseAnzahl von Mitgliedern des Zollerischen und Burggräflichen Hauses neuewichtige Lebensdaten, sondern es konnten sogar einige neue Mitglieder indie Stammtafel eingeführt werden. So Anna, eine Nichte des BurggrafenFriedrich (III?) von Nürnberg 1249, Graf Rudolf von Zollern 1275, GrafFriedrich von Zollern 1275, Graf Heinrich von Zollern 1371 und Albrecht,Sohn des Burggrafen Albrecht des Schönen. Die Kenntniss der Besitzungendes Gesammthauses wurde nicht unerheblich erweitert.

Die Grundsätze der Veröffentlichung im Allgemeinen und Besonderenkonnten naturgemäss nur diejenigen des Hauptwerkes sein, welche sich imAllgemeinen bewährt hatten. Jede andere Art der Bearbeitung hätte eineUngleichmässigkeit innerhalb des Gesammtwerkes und diese eine Unsicherheitin der Benutzung erzeugt, welche den Werth dieser Ergänzungen nur beein-trächtigen konnte. Was im Hauptwerke in den Anmerkungen und Registernan Personen-, Orts- und Sachbezeichnungen bereits genauer festgestellt wordenwar, haben wir hier nicht wiederholt, nur die hierbei und sonst im Haupt-