Druckschrift 
1 (1856)
Entstehung
Seite
125
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II. Lehngüter von Kurmainz.

vndt nit gehindert werden mögen, deß sollen ihnen die Hanstcini-schen Gerichts-Untcrthancn, souiel sie deren jeden Tagt nöttigkdarzu haben, Handtrcichung thun."

Die Frohndicnstc wurden nun aber auch auf die andernBesitzungen, außer dem Hause Haustein, ausgedehnt. ImJahre 1630 und schon 1612 beschwerten sich die Hanstcin'schcnCcnsitcn über unbillige Vermehrung der Dienste und behaupteten,daß sie in ältern Zeiten keine anderen Dienste gekannt hätten, alsdie gemessenen, nach welchen der Ackermann mit Pferden nur6 Tage und der Hintersasse ebenfalls 6 Tage im Jahre zumDienste verpflichtet gewesen sey und zwar nur an das Haus Han-stcin. Sie gaben zu, daß sie bei der Erbauung und Erweiterungder Ansitze, als die Herrn v. H. die Burg verlassen, sich in dieGründe gegeben und angefangen hätten, in Bauernhäuscrn undMeiereien zu wohnen, einen oder zwei Tage Hülfe geleistet hätten,aber es wäre bittwcise von ihnen verlangt worden. Auch hattensie an der Flachsarbcit, Küchengcschäftcn, bei dem Kohlpflanzen,Nübenjätcn u. dcrgl., aber immer nur freiwillig gedient und stetsSpeise und Trank dabei bekommen; sowie sie auch bei Hochzeitenden Junkern freiwillig eine Gans oder einen Strang Garn ge-bracht hatten, wofür sie und ihre Weiber zu Gast geladen.

Jetzt, nachdem das Stammhaus verlassen, habe sich diesesAlles geändert und zwar zu ihrem größten Nachtheil und zum un-erträglichen Druck. Jetzt verlange ma» un gemessene Dienste;man wolle des Jahrs 50, 60, 70 und mehrere Tage, ja wohlden dritten Theil des Sommers erzwingen, und nicht blos dieJunker, sondern auch deren Weiber und Schreiber beorderten siezu allerhand Arbeit, als Kohlpflanzcn, Spinnen, Graßmähcn, Heu-macher,, Wellen- und Scheitholz hauen, Zäune machen, Futtcrschnci-den, Knotten rein machen, Grummctmachen, Mistmachcn, Stall-misten, Hafermähen, Hopfenarbeiten, Hasenjagen, Nübenjätcn, Flachs-blauen, Bicrbrauen, Botschaft lausen, Briefe tragen, zwei, dreiMeilen Wegs, Kohlabhaucn, Kohlsalzen, Hopfengraben, Düngen,Haferbinden, Zehntgarbcn zusammen tragen und wenn sie dieseDienste versäumten, mußten sie Geldstrafen erlegen. Jetzt müßtenzu eines Edelmanns von Hanstein Nutzen fünf, sechs, sieben oder