Druckschrift 
1 (1856)
Entstehung
Seite
124
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124 ll. Lchngiitcr von Kurmainz.

In dem Vertrag vom 25. Juni 1655 (Urkb. 588) gebendie v. H., 12 an der Zahl, ihren Vettern Ditmar zu Born-Hagen und Hans auf Ob er stein Vollmacht, nicht allein zmAufsicht und Beförderung des Baues, sondern auch über die Ver-richtung der Burgfrieddicnste. Außerdem verbinden sich auch Alle

"daß ein Jeder von ihnen die Untersassen, welche unter ihmseßhaft" (d. h. welche ihm mit Zinsen und Diensten zugetheiltsind) "Mit Ernst dahin anweisen und halten soll, daß sie ihre"Schuldigkeit verrichten." Dagegen soll auch Jedem, der seineBurgsrieddienste verrichtet,sein Gebühr und Brot von seinemJunker gereicht werden." Die Ungehorsamen sollen von obigenBevollmächtigten zum Gehorsam gebracht und gcbürlich bestraftwerden. Zur völligen Ausführung dieser Dienste erließen sämmt-liche v. Haustein am 16. Juli 1655 (Urkb. 589) an ihre Schult-heißen von 21 Dörfern den Befehl, "ehesten Tages uff Haustein"ein richtiges Verzcichniß einzuschicken: wie viel bespannte Wagen injeder Gemeinde seyen, auch wie viele bewohnte und unbewohnteHcrtstelien, wovon Dienstverrichtung geschehen muß, und Alle mitNamen aufzuzeichnen, damit "zu den Borgsricdtdiensten nach derErndte Anstalt gemacht werden kann." In der dem Original an-liegenden Spccification finden sich auch in jeder Gemeinde die An-zahl der Ackerleute, der Hintcrsicdler und Wittfraucn angegeben.Zu bemerken ist hierbei, daß nach der Rechnung vom 27. April1658 (Urkb. 594) die beiden Dörfer Lehne und Töpfervor"ihre schuldige Borgkfriedt dicnstc, als vor handtdienstc undt vor"fuhren, so sie zum ersten Umbgange gleich andern Dörffern im"Gericht Hanstein verrichten sollen", das erstere 2 Thlr. 2 Alb.,das andere 1H Thl. 6 Alb. bezahlt haben. Wobei sich die Bemer-kung findet: "Dieweil diese beyde Dorffer weit abgelegen, ist vordie Dienstverrichtung Geldt genommen."

Bei der 1673 vorgenommenen Reparatur und dem mit demMauer meister Bader aus Tyrol abgeschlossenen Vertrag über daszerfallene Pforthaus, das Wachtharrs, die ruinirtc Brücke und dreieingefallene Stücke an der obern Ringmauer, sind auch der Fron-dienste gedacht. HUrk. 697.) Es heist darin:Damit auch ge-machter Meister vndt seilre Gesellen ahn solcher Arbeit befördert