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1 (1856)
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121
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II. Lehngüter von Kurmainz.

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Arens Hausen :c. entrichtet wurden; ein schöner Beweis, wie inder alten Zeit die einsichtsvollen Herrn des Krummstabö dem Sand-mann die Früchte seines Fleißes zu erhalten wußten.

Im siebenjährigen Kriege waren mehrere Zehntpflichtigen inEntrichtung des Zehntens zurück geblieben. Durch Amtsbeschcidvon 1790 wurden sie angewiesen die Rückstände von 1760 bis1762 nachzuliefern, welches damals 13>j Malter paotim betrug.3) Die Frohndienste betreffend.

In dem noch vorhandenen Dicnstregister von Michaelis 1579bis 1580 Wrkb. 470) hat jeder Ackermann und Hintcrsiedlcr seinBlatt, wo der geleistete Dienst jeden Tag verzeichnet ist; der Acker-mann mit Fuhrdiensten, der Hintcrsicdler mit Handdienst, manchermit 14 bis 20 und 24 Diensten im Jahr.

Sie finden sich nur geleistet auf dem Haustein, zum Born-hagen, zu Stcina, welches sich daraus erklärt, daß Bornha-gen wohl zuerst zu Wohnsitze angelegt wurde, als der Burg Han-stein zunächst. 1544 baute dann Jost v. Haustein zuerst einenWohnsitz zu St ei na, dann Curt v. H. das Haus zu Wer les-hausen 1556 oder 1565, wohin ohne Zweifel jene Dienste ge-leistet wurden. Erst einige Jahre nach obigem Dienstrcgister, näm-lich 1582 errichtete Heinrich v. H. ebenfalls sich einen Wohnsitzzu Ober-Steina.

Die Fuhrdienste beziehen sich gewöhnlich für den Hanst einauf Stein-, Kalk-, Wasser-, Bauholz- und Brennholz-Fuhren;

zum Bornhagen und Stcina auf Ackern, Pflügen, Korn-,Hafer- und Heufuhren, Stein-, Bauholz-, Küchenholz-, zum Kalk-brennen, Mist- und Kalkstein-Fahren.

Die Handdienstezum Hanstein, we lche gewöhnlich Burgfrieden-Dienste ge-nannt werden, bestanden in

Hülfe den Handwerkern, Dienste in Küche, Boden und Keller,Holz und Neissig hauen, Bier tragen und andere Arbeit, Hülfedem Burgknecht ?c.

zum Bornhagen und Steinadesgleichen Korn und Waizen geschnitten, Grashauen, Flachö-rupfen, Hcumachen, Weidcnschneiden w.

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