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II. Lchnguter von Kurmainz.
Lerne, und 1663 wurden die Schwanenflügel in Duder-stadt damit beliehen. Mehrere dieser Zehnten waren jedoch bereitsim 16. Jahrhundert den Einwohnern gegen einen gewissen Kanonüberlassen und nahmen dadurch den Character von stehenden Zins-gcfällen an, behielten aber immer den Namen Zehnten.
Carl der Gr. zwang bekanntlich die Sachsen mit Gewalt,den Zehnten von ihren Ländereien zum Bestien der neu errichtetenBisthümcr zu entrichten, und dadurch gelangte der Erzbischof vonMainz ebenfalls in den Besitz des Zehnten in demjenigen Theileseines Sprengels, der zum Sachscnlande gerechnet wurde, folglichauch im Gerichte Haustein und an der Wcrra, nicht aber im öst-lichen Eichsfelde, wo die Thüringer allen wiederholten VersuchendesErzbischofs widerstanden, wie sich auch Friedrich im 16. Jahrh.Lupold und Siegfried im 11. und Adclbert I,im IL.Jahrh.darum bemüht haben. (Wolf, pol. Gesch. d. Eichsf. Th. I. S. 63.)
Die Zehnten waren also, wo sie entrichtet wurden, ein Eigen-thum der Kirche oder des Erzstifts und konnten von Laien nurals Lehen erworben und besessen werden. Dieser Fall trat häufigein, denn die Zehnten boten dem kirchlichen Oberhaupte ein beque-mes Mittel dar, sich gegen neu gestiftete Klöster freigebig zu bewei-sen, oder Vasallen und Dienstmannen zu belehnen. Von diesenkehrte er dann häufig durch Vcrmächtniß und Schenkungen anKlöster, Kirchen, Wohlthätigkcits-Anstalten, also an die Kirche zurück.
Eine besondere Klasse dieser Zehnten bildet der Rottzchnte,Novale, welcher von neu angebauten Fluren entrichtet wurde. Ihnnahm zwar ebenfalls die Geistlichkeit in Anspruch, gewöhnlich aberbezog ihn der Grundeigenthümcr, welcher zur Anrodung die Er-laubniß ertheilt hatte. Im Gerichte Haustein kommt er übrigensnicht vor.
Bemerkenswerth ist übrigens, daß im Gericht H. kein Na-turalzehnten — mit Ausnahme eines in Werlcshausen —mehr bestand, sondern solche vor undenklicher Zeit in ein bestimmtesMaas von Roggen und Hafer, oder sogenannten Sack fallen-den Zehnten verwandelt worden waren, wie dieses zum Theilschon 1608 geschehen war, wie sie bis zu deren Ablösung in derneuesten Zeit von ganzen Gemeinden, wie Höh eng andern,