II. Lehngitter von Kmmainz.
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maneipis, lionünes ack praockium pertinentes eonckitionis ssr-vilis bominos, slavi, namcnllich in den ursprünglich wendischenDörfern. Sie waren unfähig Eigenthum zu besitzen, mußten fürdie Erlaubniß zu hcirathen ein bestimmtes Geld, Betcmünt, bezahlenund dem Herrn gewisse Dienste leisten. Nach dem Tode des leib-eigenen Mannes bekam der Herr das Buteil, ein Stück vomHausgcräthe, das Best Haupt von den Pferden und Kühen, dieWetc, das beste Kleid. Damit mußte der Herr sich begnügen,wenn Kinder da waren und die Wittwe demselben Herrn gehörte.Die Zahl der Leibeigenen wurde aber immer geringer und schonim 13. Jahrhundert muß sie sehr abgenommen haben, denn in denSchcnkungs- und Verkaufsurkunden jener Zeit kommen schon keineLeibeigene vor, die mit dem Gute verschenkt oder verkauft werden.Sie vereinigten sich mit den Dienstmannen in dem Bauernstande,der nicht ganz frei und nicht ganz unfrei wurde; — sich aberwieder in Ackerleute und Hintersassen theilte.
Leibeigene wurden auch zuweilen frei gelassen, um in einKloster zu gehen, wie 1338; Uockesoalü eckel lunoliero wl'ltzssö giebt ihn alles Dienstes los und gönnt ihm, <1M Inz rvzrclöexn o-eistliell msn dx clem Lloster tbo Wencls. Als später dieBevölkerung stieg, und nicht alle Söhne Antheil an dem väter-lichen Gut haben oder durch Heirath eins erwerben konnten, kamnoch eine dritte Classe unter dem Namen Einmicthlinge hinzu.Es gab deren am Ende des 17. Jahrhunderts im Gericht Hanstein:Doppelte sgchcirathete) 48, Einzelne 98, Unvermögende 1. —Die Nichtunvermögcndcn, von welchen jeder jährlich 8 gGr. an dievon Haustein zu entrichten hatte, gab es später 140, von welchenin einem Jahre 46 Thlr. 16 gGr. einkamen. 37 Einmicthlingehatten Häuser gemiethet und gaben, wie die Unvermögenden, nichts.
2) Die Zehnten. Die v. Haustein waren zu den Zehnten anmehreren Orten berechtigt. Sie bezogen ihn zu Hohengandcrn, Arcns-hausen, Rabcnterode, Ncuwcseß (bei Udra), Nengcldcrode, Gerbers-hausen, Wcrleshausen, zu Tümelsbach, zu Lentcrode, den halbenZehnten, vor Duderstadt und die Wüstung Lerne; 1497 (Urkb. 296)verkauften die v. H. ihren Zehnten vor Duderstadt an einenBürger in Hciligcnstadt. Gegen 1530 war es die Wüstung
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