Druckschrift 
1 (1856)
Entstehung
Seite
103
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II, Lehngütcr von Kurmainz.

gestellt und erzählt, daß vor Zeiten Junker Werner von Hausteinseliger und die jungen Herrn von Hanstein (die Ershäuser undBescnhäuscr Linie; siehe die Verhandlung über den Höhberg) inStreit gelegen wegen des Zehnten über das Dorf Hohcngandcrn.ES wird darauf ein Volksgcricht (Ding) in Hohcngandcrn selbstgehalten und entschieden,von hundirt man vnde mer, urbar undunurbar, die do gcinwertig worcn," daß der Junker Werner wahr-scheinlich der Sohn des obcngcnanntcn selb Dritten auftreten undnachweisen solle, daß der Zehnten sein väterliches Erbe sey. Werdeer dieses vermögen, so sollte er sein bleiben. Da dieses zur Genügegeschahe, so wurde der Zehnte ihm zugewiesen und über den ganzenVorgang, diese lesenswcrthe Urkunde aufgenommen. Im Jahr1486 1. Octbr. (Urkb. 284) verkaufen Christian und Werner von'Haustein, Gebrüder, ihren lieben Bruder Tielo von Hanstein, Sal-men (Salome), dessen ehelichen Hausfrau, ihrer lieben Süster, aufderen Leben und nach deren Tode den Erben ihren Antheil anKirchgandern und Hohcngandcrn, behalten sich aber das Vor-werk daselbst mit seinem Zubehör vor. Allein im Jahre 1510verkaufte Werner von Hanstein der Jüngere mit Vorwisscn seinesBruders Thilo dem Christian v. Hanstein gemeinen Amtmann desEichsfeldcs seinen dritten Theil an den halben Vorwerk zu Hohcn-gandcrn und Lindcnwcrra. (Urkb. 310.) Auch war die eben ge-nannte Salome, Ticlens Hausfrau, auf ein Theil des Dorfes be-leibzüchtigt, (Urkb. 283 4. Scptbr.).

Aus dem oben genannten Verkaufs-Jnstrument vom 1. Oct.1486 geht auch hervor, daß die Familie von Haustein damals nochdas Dorf Hohcngandcrn nicht als Lehen, sondern als Pfandbesaß. Denn es wird bestimmt, daß wenn das Dorf Hohcngandcrnwelches ihnen (den Verkäufer) von Mainz zu Pfand steht, inmittclstabgelöset werden, die Verkäufer dennoch pflichtig bleiben, und diePfandsumme auf ein anderes Gut übertragen sollen. 1551 gabenHanS und Jost von Haustein dem Lorcnz Rosselm zu Hohenganderneine Baustätte zur Errichtung eines Krugs,der zwei gude stobenhabenn eine vnderstoben und ein bccrstobcn, vnd bie der bccrstobenschulte ein Kammer seyn, das darinne kunne zwey gude Betten sthan,"Ml Aufbau von Stallung auch eine Hufe Landes und zwei Acker