II, Lchngüter von Kurmainz.
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Nctra, Heinrich von Worbis, Ludwig von Gcrntcrode, Hans vonBischofshauscn, Hans von Roden, letztere beiden Bnrgmänncr desLandgrafen in den Städten Witzen Hausen und Allendorf,alle gegenwärtig, bekräftigten das Urtheil. Da ein solches zu Rechtbestand, daß kein Stamm der Hansteine den andern von der Be-nutzung des Höhbcrges ausschließen könne und dürfe, so schließenbeide Stämme, den 24. August 1380 (Urkb. 180) einen Vergleich,und besiegelten den Vertrag, daß Tilo und Werner von Hansteinund ihre Erben (Ershäuscr Linie, als der Hauptstamm) drei Theileund Lippold und Ditmar (Bcscnhauser Linie, als der kleinere Zweig)den vierten Theil an Berg und Wald behalten sollten.
In demselben Jahre, am Sonntage vor Scute Walpurgis1380 (Urkb. 170) entschied auch ein Compromiß, in welchem Hein-rich von Hardcnbcrg, der ältere, Johann Raben, Bernhard vonDalwig, Heinrich von Hardcnbcrg der jüngere, Schiedsrichter waren,über 00 Acckcr im alten Holze, bei dem Kreuzwege, und über22 Acker Wiesen und Landes, von welchen Werner behauptete, daßLippold sie widerrechtlich besitze, während Lippold sich auf die vor30 und mchrern Jahren vorgenommenen Theilung der Eltern bezog.Der Ausspruch lautete, wie die Eltern das Holz vertheilet, so solles bleiben, womit beide Theile zufrieden gestellt wurden.
Aber auch hier trat durch Kauf und Verkauf im Laufe derZeit mancher Wechsel ein. So verkauft Thilo von Haustein,des sel. Ritters Werner Sohn, an sein Vetter Christian, Amtmanndes Eichöfcldcs 1515 sein Gehölz ,/in vff und am Hocberg gele-gen, vom Diebstige an bis an den Odcnbergk, für 32 Gulvenwicderkauflich. (Urkb. 317). Die Urkunde ist aber durchschnitten,folglich gelöst. — Endlich darf nicht unbemerkt gelassen werden,daß noch manche Streitigkeiten über diesen Berg zwischen den Stammvorgefallen sind, welche in der Familiengeschichte ihren Platz findenwerden.
In den Lehnfpecificationcn wird unter vielen andern Gehölzen> auch der Dörrenberg bei Fretterodc angeführt. Er gehörte zuden Allodialgütern der Familie und die Hälfte davon gehörte mitzu den Gütern, welche der Vicedom Werner 1324 dem Erzstiftcverkaufte. Wahrscheinlich war diese Hälfte der Familie als Lehen