II, Lehngüter von Kurmainz.
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landcsfürstliche Oberkcit", sondern auch die Appellation vor-behält. Da nun aber letztere nicht streng begränzt und bestimmtwird, so hatten die von Hanstein, namentlich im 17. und 18.Jahrhundert sich häufig über Eingriffe des Oberamtmannöoder des Landgerichtes zu beklagen, was denn bei dem schleppendenGang der damaligen Justiz gewöhnlich zu keinem Resultat führte.Doch scheint man Untersuchungen, welche Kosten verursachten undkeine Entschädigung versprachen, dem Gerichtsherrn gern überlassenzu haben. Denn noch am Ende des 13. Jahrhunderts wurdenbei Criminalfällen die Arten an eine oder mehrere Universitätenversandt.
cl) Bclichcn werden die von Haustein ferner mit Dorfschaften,Mannschaften, Vorwerken, Zehnten, Hölzern, Jagden u. s. w.Ueber diese Gerechtsame an Waldungen und Hölzern, in sofern sich diese an dem nahen Höheberge vorfinden, herrscht in denLehnspccificationen eine mcrkwirdige Verwirrung, welche nur ausUnkenntnis der vorhandenen Urkunden entspringen konnte. — Inden Lehnspccificationen von 1608 u. 1673, (Urkb. 616) ja so garin der der Königl. Preußischen Regierung vorgelegten von 1803heißt es wörtlich nach der letztem (pos. 30.) „Das Gehölze, der„Höhberg genannt, bei dem Hause Haustein anfangend und sich„bis zu dem Bach unter Vatterodc, so Mainzisch und Hessen scheidet,„in die Länge erstrekt, so etlicher Orten unterschiedliche Namen hat,„findet sich auch ausdrücklich in den Braunschweig-Lüneburgischen„und auch Fuldischen Lehnbricfcn. Weilen aber die von Hanstein,„Lippoldische, oder sogenannte Besenhaussische Linie (die Linie, dieman die Jungen Herrn von Hanstein nennt, heißt es in der Lchn-spccification v. 1608) „bei solchen Lehnbricfcn nicht intomssii-t und„doch ihren Antheil am Höheberge haben, wird solcher Antheil von»diesen für Mainzisch Lehen gehalten, wenn aber auch ein Theil„desselben Gehölzes in das Notenbachische Lehen gehörig ist, wird„dasselbe Theil von denen von Hanstein (von Vns sambtlich, 1608)"für hessisch Lehen gehalten." Man wußte demnach nicht, ob dasGehölz Mainzisches, Fuldisches, Braunschweigisches oder HessischesLehm sey!
Die Sache verhielt sich aber so.- Der Höhberg gehörte un-
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