II. LchnMcr von Kmmainz.
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Rede; das Amt hatte sich auch hier, wiö in vielen tausend andernFallen, in einen Besitz verwandelt und so wenig man die Zeitbestimmen kann, in welche die kaiserlichen Beamten, die Pfalz-,Land- und Markgrafen aufhörten Beamte zu seyn, so wenig läßtsich auch hier nachweisen, wann die Erbburgmamischaft in dasclmmnium niile übergegangen sey. Dieser Ucbergang war die Fruchtder allmählig sich veränderten Landesverfassung.
So lange nun die Bedingungen des Vertrags von 1308 zuRecht beständig waren, bedürfte es keines Vorbehalts hinsichtlichdes Ocffnungsrechts, denn die Burg Haustein soll nach jenemVergleich dem Erzbischof offen bleiben, wie seine übrigen Burgen,namentlich wie der Nusteberg, auf welchem sein Beamter wohnte.Allein bei veränderten Umständen fand man es Mainzischcr Seitefür nöthig, sich das Oeffnungs recht bei der Verleihung aus-drücklich vorzubehalten. In dem Lchnbriefe von 1587 (Urkb. 484)und folgenden, und gewiß auch in frühern, liest man daher, »wie»wir denn die öffnung auß dem Schloß und Hauß Han st ein»hiermit gcnzlich vor- vnd oußbehalten haben wollen."
b) Verliehen wird Schloß und Haus Hanstein sammt seinemInbegriff, oder Begriff, wie es in alten Lehnbricfcn heißt.Wie weit sich dieser Begriff ursprünglich erstreckt habe, läßt sichnicht leicht mehr ermitteln. Vermuthlich schloß er Anfangs nurdasjenige in sich, was zur Zubehör einer stattlichen Burg gehörte,mehrere Vorwerke zm' Bestellung der nöthigen Ländercieu, Coloncn-wohnungcn, Mühlen und Waldungen zur Beholzigung und zur"agd, also Nimbach, Bornhagcn, die alte Kemnate, einen TheildcS Höhcbcrgcs u. s. w. Da aber die von Hanstein und wahr-scheinlich schon die Erbauer der Burg ihre allodial- und lchnbarcnAller in der Nähe der Burg zum Burggebiet heranzogen, so cnü-stand daraus das Gericht Hanstein, wozu Wolf in seiner polit.Geschichte des Eichsfeldcs S. 129. 130, 21 Dörfer und 9 Wü-'tungen rechnet. Hiervon ist das spätere von Hansteinisch e P a-riinonialgericht zu unterscheiden, welches seine Jurisdiktionauch über die fuldischcn und braunschweigischen Lehen ausdehntund 27 Dörfer enthält.
o) Beliehcn werden die von Haustein in diesemBegriff mit