II. Lchngütcr von Kunnainz.
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dcr Lchnbrief dcs Erzb. Dietrich vom 12. Oct. 1447 (Urkb.244),worin ausdrücklich des Lchncidcs gedacht wird, den die von Hau-stein dem Erzbischöflichcn Vitzthum Hans von Erlebach fürdas Erzstift Mainz geschworen haben. Dieser wie dcr Lehnbricfdes Erzbischoffs und Churfürst Albrecht, Burggraf von Branden-burg vom 26. Aug. 1515 (Urkb. 318) reden allein „des Schlos-ses wegen von Hanstein" und schweigen von Zugehörungcndes Schlosses. Später aber scheinen von den Vasallen mündlicheoder allgemeine Angaben der Pcrtiuentien gemacht zu seyn, welchedcr Lchnhcrr nicht hinreichend gefunden, denn 1572 erhielt derAmtmann des Eichsfcldcs, Caspar von Bcrlcpsch Auftrag„unterschiedtlichc und schriftliche Specifikation" vonden von Hanstein einzufordern, welche dann auch in einer Urkundevon Heiligcustadt am 14. Juni 1572 (Urkb. 441) ertheilt wurde.Diese Angabe ist sodann in dem Lehnbricf dcs Churfürsten Wolf-gang (4 1601) vom 29. Mai 1587 (Urkb. 484) aufgenommenworden, worin die Ocffuuug dcS Schloß und Haus H an st einausdrücklich vorbehalten wird. In dieser Zeit wurde das Lehnstets von dem Acltestcn der Familie gcmuthct und empfangen.Später hat der Lehnhof zu Mainz dies von-dcn beiden Aclte-stcn der beiden Linien in die sich das Geschlecht getheilt hatte, ver-langt. Dagegen proteftirte Hans Fritz v. Han st ein zu Wie-senfcld Senior Uain. im März 1666 bei dem Churfürst vonMainz, daß man zwei Acltestc ihrer Familie angenommen unddanach bei deren Todesfällen doppelte Muthungen ihnen an-gefordert würden. Zwar theilten sie sich in zwei Stämme, denBcsenhausischen und Ershausischen, aber dies sey eine Abtheilung,die nur in der Familie gelte, und von ihr beliebt worden, mit dcrLehns-Empfängniß aber nichts zu schassen habe. Nie sey in dieserRücksicht von mehr als Einem Senior Uam. dcs ganzen Geschlechtsbis auf die jetzige Zeit, die Rede gewesen; auch Hessen halte esmit den v. Haustein eben so. Dabei ist es denn auch geblieben,denn der Lehnbricf des Churfürsten und Erzb. Joh. Philippvom 24. Mai 1666 spricht auf Hans Fritz v. H. »als jetzigenZeitEltesten des Geschlechts v. H." vor sich selbsteu u. s. w. sowiealle folgende.