8«
>. Güterbcsiß im Allgemeinen.
rode; zu Niedernjcse, Obcrnjese, Tinnern; zu Göttingen, (von dem-selben waren zwei Morgen am Heimberge Plcssisches Lehn) zu Gcis-mar bei Göttingen und andere, welche sämmtlich in den betreffendenLehenbricfen nicht erwähnt werden. Wir werden diese Güter beiden hessischen, braunschwcigischcn und plcssischen Lehen ausführ-licher gedenken.
Die auf dem Eichsfelde liegenden erb- und eigenthümlichenGüter, von welchen hier allein gehandelt werden kann, nehmen inder Folge sämmtlich die Natur der Lehen an, selbst nicht mit Aus-nahme derer, welche, wie die Heiligenstädtcr Besitzungen, bereitsActivlchcn oder Aftcrlehen geworden waren. Dieses geschahe einesTheils auf Veranlassung des Mainzischen Lchnhofs, andern Theilsmit stillschweigender Einwilligung der Familie. — In ersterer Be-ziehung ist zu bemerken, daß in dem 14. 15. u. 16. Jahrhundertdie Belehnung einfach mit Haus und Schloß Haustein und Zubehörgeschah, allein im Anfange des 17. Jahrhunderts, namentlich unterder Regierung des Erzbischofs Johann Schwcikard von (Crouen-berg, seit d. 17. Febr. 1664) verlangte man vor der Belchnungeine genaue Specifikation der Lchnsobjecte, bei derer Aufstellungman so ziemlich Alles aufnahm, was nicht urkundlich von andernFürstenhäusern verliehen wurde. Man war nach dem Verlauf vondrei Jahrhunderten nicht im Stande, das Lehen vom Eigenthumzu scheiden, zumal da die verschiedenen Theilungen der Güter unterdie zahlreichen Zweige der Familie eine nicht zu lösende Mischunghervorgebracht hatten. In zweiter Beziehung lag es aber im In-teresse des Gesammthauses'sclbst, das Erworbene durch denLehns-nerus zu schützen und dadurch dem Verkauf und der Verschleude-rung vorzubeugen, welche bei der allmählig immer größer werdendenVerzweigung der Familie so leicht eintreten konnte. Dieses warja am Ende noch der einzige Nutzen, welchen man aus dem so kost-spieligen Lehnsverband zog, und wenn man bedenkt, daß von denin den Mainzischen Lchnsverband nicht aufgenommenen, hessischenund hannöverschen Güter und Erwerbschaftcn so viele, und zwarwichtige Besitzungen, z. B. in Ellingerode, Roßbach, Kleinalmerodc,Hundelshausen, Witzenhausen u. s. w. spurlos aus dem Güter-