I. Güterbesiy im Allgemeinen.
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^ Ihren Zuhörungcn vnndt gantzcn Zchendcn, und im Jahr 1532belehnen Hans und Jost, Tilens secl. Söhne und andere Gebrüderund Vettern von Hanstein ihren Vogt und Diener mit ihrem erb-lichen Antheil an den Zehnten zu Tymelsbach (zu Tyhmelsbachgelegen), auf Lebenszeit. Es heißt davon: „auch Tumelsbach,Ticmclsbach, eine Wüstung zwischen Dietzenrode, Frettcrode undVatterode", die Ländern ist den Einwohnern v. Vattcrode 1603verkauft worden, blieb aber unter Mainzischcr Hoheit. Der Tim-melsbacher Garbcnzchnten, nach Frettcrode und Notcnbach gehörig,ist in 1817 für 2400 Thlr. abgelöst. Auch zu Neßclröden,einem großen Dorfe bei Duderstadt besaßen die von Hansteiu denZehnten. —
Die von Hanstein tragen übrigens selbst die Schuld, daß fastalle ihrer Allodialgütcr mit zu den Lehen gezogen wurden, dennsey es aus Uukunde mit den ursprünglichen Verhältnissen, odergedrängt von dem Mainzischen Lehenhofe, sie erklärten mehrmals,daß alles dasjenige, was sie innehaben und besitzen, außerhalb wassie in 5peoiö von andern Herrn zu Lehen tragen und daher liqui-dircn mögen, sämmtlich dem Hause Hanstein gehörig und alsoMainzisch Eigenthum und ihr Lehen sey, auf welche Erklärung sichin einer das Dorf Schachtebich betreffenden Untersuchungssachedie Mainzischc Regierung im I. 1587 berief.
Nach einer Urkunde von 1303 (Urkb. 59. 60) bietet Heinrichv. H. dem Erzbischof Peter von Mainz für den dem Altar desheil. Stephan zu Hciligcnstadt geschenkten Zehnten zu Besenhausen,3z Mark jährlich aus seinen Einkünften von Schachtebich zuOLchn, womit ihn auch dieser belehnt, und nach einer von SimonJuda 1333 (Urkb. 91) verkaufen die Brüder Hans, Thiclo undHeinrich v. H. das Dorf Schachtebich an die von Hagen für27 Mark auf Wiederkäust Von diesen aber ist es an die v. West er n-hagen und dann ist das halbe Dorf an Franz und Brigitte,Wittwe des Jobst v. Minnigerode zu Bockelhagen und dann anDtto Hcisc v. Kerstlingerode zu Steinhäuterode und Mel-chior v. Boden Hausen zu Arenstein gekommen, welche sich am13. März 1587 vor dem Obcramtmann des Eichsfeldcs, Lippoldvon Stralendorf über dies Bcsitzthum vernehmen lassen mußten,
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