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I. Gütcrbcsitz im Allgemeinen.
kommt noch im 16. Jahrh, nach einem alten Verzeichnis; als einHanstcinischcs Vorwerk vor. Es soll nach diesem Vcrzeichniß vonVicedom Heinrich erkauft seyn. —
Wenn dieser Hof oder der bei der Burg Nustcbcrg zum Burg-lehn und dem Nusteberge gehörte (Urkb. 18), so war er ohneZweifel Lehn.
4) Die Hälfte des Dorfes Eichstrud; siehe oben.
5) Die Hälfte des Berges Dörrcnberg bei Frettcrode.
6) Zwei Hufen in Schwabfelde.
7) Die Hälfte des Dorfes Schorbrandshayn und den halbenZehnten daselbst. — (Wüstung im Gericht Haustein).
Erb- und eigenthümlich waren endlich auch diejenigen Güterund Dörfer, welche, wie bei Rotcnbach bereits bemerkt ist, im Jahr1362 Hessin zu Lehen aufgetragen wurde, nämlich Hautcrove, . .. . . . . und von denen bei den hessischen Lehen das Nöthige vor-kommen wird. —
Es leidet demnach keinen Zweifel, daß die Vicedomc vonNustcbcrg und die Erbburgmänncr von Haustein schon damals (imAnfange des 14. Jahrhunderts) außer den Lehnschaften einen be-deutenden Güterbesitz an Dörfern, Bauerngütern, Vorwerken, Zehn-ten, Mühlen und Waldungen, und da auch die Vasallen erwähntwerden, au Activlchen besaßen. Von den verkauften Gütern kamVieles als Lehen an die Familie zurück, denn Mainz hatte seinenHauptzweck, Wiedererlangung des erblichen Vicedomats erreicht undwar gegen kleinen Grundbesitz um so mehr gleichgültig, als es ihnja nicht selbst bewirthschaften konnte. — Die zahlreichen Besitzungen,welche sich die Familie in benachbarten Fürstenthümern erworben,werden wir zu ihrer Zeit und an ihrem Orte anführen und wendenuns nun zu den Mainzischcn Lehen auf dem Eichsfelde.
In den Urkunden des 16. Jahrhunderts finden sich noch ei-nige Erbgüter genannt, deren Lage und Schicksale schwer zu ermittelnsind. So erscheint um 1539 eine Wüstung Lerna bei Duderstadtnebst Zehnten als hansteinischcs Besitzthum, womit 1663 die Schwa-nenflügel in Duderstadt belehnt waren. In einer alten Nachrichtheißt es: zu Duderstadt die gantze Wüstung zu Lehen geheißin mit