I. Güterbcsil) im Allgnnnncn.
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bezeichnet werden (llorm lillora ot soluts), zweitens in solche, welchezwar frei, aber bereits wicdcrkäuflich verkauft sind, und welche dasErzstift erst durch Bezahlung der Kaufsumme erwerben kann, unddrittens in solche, welche ohne alle Bezeichnung sind. — Wir wollensämmtlich etwas genauer betrachten.
Unter den ersten (llona lillara st solutn, d. h. pfandfrcieGüter) befinden sich
1) acht Hufen (Bauerngüter, mansi) in Bortwolde, ohneZweifel das jetzige BurgwaId, ein kleines Dorf unterhalb Schachte-bich in der Nähe des Nustcbergs, das der Familie von Linsingenzugehörig war und in ältern Urkunden als Wüstung vorkommt.
2) Die Hälfte des Dorfes Schachtebich, eben daselbst.Es gehört zum Theil als Mainzisches Lehen den von Hanstein zuOberstem. In der Lehuspccification von 1608 wird das Dorf noch alsein solches bezeichnet, das abgekommen und nicht wieder erlangtsey, und in der Spccification von 1673 als in dem 30jährigenKrieg entkommen, unrichtig aufgeführt.
Urkundlich steht fest, daß der Vicedom Heinrich 1307 denhalben Zehnten in diesem Dorfe dem St. Martinsstifte in Hcili-gcnstadt verkauft hat (Urkb. 57), wobei der Verkäufer bemerkt,daß er den zeitlichen Besitz dieses Zehntens von der Kirche zu Mainzhabe (guam cleoimam in seoulo all UealLsm passmü! Uonmntiae).Es war demnach hier von einem Kirchcnzchnten die Rede, welcherdem Laien nur zum zeitlichen Genuß, nicht zum Eigenthum über-geben werden konnte. Wenn es sich von Zehnten handelt, so hatman wohl zu unterscheiden den Zehnten, der aus den mosaischenInstitutionen entsprungen, auf die christliche Kirche übergegangenwar, und diejenigen Zehnten, Zinsen und Gefällt, die aus den Co-loniatsverhältnissen entstanden. Ersterer, als ein Besitz der todtenHand konnte nicht veräußert werden. Das Gut selbst konnte dabeiein erb- und eigenthümliches Gut seyn; daß war es auch; dennals Heinrich von Haustein und seine Brüder im Jahr 1308(UI. lialencl. August. — Urkb. 58 u. 5g) den Altar des heiligenStephans in Hciligcnstadt dotirten, übergaben sie auch dem Erz-stist die Einkünfte von drei und einer halben Mark von ihren Gü-tern zu Schachtebich. Siehe hierüber weiter unten.