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I. Güterbesitz im Alljzcmcincn.
Mainzisches Lchcn aufgeführt wird, obgleich die dortigen hanstcini-schcn Güter urkundlich sich als Eigenthum nachweisen lassen. ImJahre 1336 (Mitwochcn nach den heil. Fasten) stellen Johann, Hein-rich Friedrich, Burkard, Ditmar und Heinrich von Haustein, Knap-pen, eine Urkunde aus, daß sie einen freien Hof in ihrem Dorfezu Wedcroldshusen gegen einen andern Hof in Gcrwordcshuscn,dem Bcrtold von Boykcndorf gehörend unter gewissen Bedingungenvertauscht haben. (Urkb. 94). Man vertauscht aber nicht leichteinen freien Hof gegen einen lehnbarcn. Hundert acht und dreißigJahre später, im Jahr 1474, belehnen Werner, Ritter, und Hans,Gebrüder von Haustein den Albrecht Pramper, Bürger zu Wiizen-huscn, mit einer dienstfreien und unbeschwerten Hufe Landes vordem Dorfe Gcrbißhuscn und beleibzüchtigcn damit dessen Ehefrau,ohne Erwähnung eines Lchnherrn: welche Belohnung 1499 wieder-holt wird- (Urk. B. 274. 287.) Dagegen erkaufen 1348 (an derheiligen märtircr Tage sente Johannis und sentc Paulus Urkb.196.) Hans Thilo und Heinrich Gebrüder von Haustein von Flo-rcke von Gcwardchuscn, Jüttc, sincr chl. Wirthin, Elge seiner Tochterund Gerhard von Geucrn seinem Schwager die Hälfte aller ihrerGüter, „die gelcgin sint zu Gcwcrdchusin," mit Ausnahme einesSaddelhofs, der zu Kaufungen gehört, als ein Lehn, was daraushervorgeht, daß die Verkäufer diese Güter so lange in Lchnwahrebehalten wollen, bis die von Hanstein die Bclehnung bei dem Lehns-herrn erwirken. Allein 1362, April 14, erkauft (Urkb. 134,)Heinrich von Haustein, Thilos Bruder von Conrad von Gcrwarh-husen und seinen fünf Söhnen die Wolfsmühle und eine Hufe amSchadebergc zum erblichen Eigenthum. — Im Jahre 1443 (in clieIlliolmölis Urkb. 235) verkaufen dagegen Thilo und Berlv vonGerwcrshufen, Gebrüder, an Heinrich von H. dem Jungen, ihrVorwerk zu Gcrwcrßhuscn, wie sie dieses bisher von ihren gnädi-gen Herrn von Mcntze zu Lehn gehabt mit Ausnahme einer halbenHufe Landes, die sie von allen von Hanstein zu Lchcn ge-habt, und des Landes, das ihre Eltern den Mönchen zu Wihen-hauscn zum Seclcngeräth gegeben haben. Auf dieses Vorwerk weist1467 derselbe Heinrich v. H. seinen 3 unechten Söhnen, RinsteinLiebenbcrg, George Grcisscnstein und Hans Winterbcrg 299 Nchsfl.