I. Gütcrbcsitz im Nbgcmeincn.
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sich tragen, z> B. eine Badstube neben dem Nathhausc, vier Häuserund Höfe (Erbzins) an Schleifkohtcn auf der Geißlehn; Hähneaus etlichen Häusern der Altstadt dazu, Erbzins von der Kaps-mühle u, a. in. Insbesondere ein Haus, Hof und Stätte, welchesim Jahr 1489 Heinrich und Werner von Hanstein, Gebrüver undihre Vettern dem Steinmetz Hans Wcyrauch und dessen Ehefrauzum Lcibgeding überlassen. (Urkb. 286). Es lag an dem Alt-städtcr Kirchhof "bic vnser lieben Frouwcn Kirchen" und kam alsHanstcinschcs Lehn an die Herrn von Zwchl. (Wolf, Gesch. v. Hci-ligcnstadt. S. 239.) Wahrscheinlich war es dasselbe, welches Diet-rich von Arnshausen im Jahr 1393 dem Heinrich von Hausteinund dessen Brüdern verkaufte. (Urkb. 54).
Dagegen scheinen die achtzehn Hufen Landes und Wiesen,welche die von Haustein in der Feldmark der Stadt, nach eineralten Nachricht besessen haben sollen, lchnbar gewesen zu seyn, undzu den crbischöflichcn Ländcrcicn gehört zu haben, welche nach Wolf,Geschichte von Hciligenstadt S. 15 den von Haustein und vonWintzingerove verliehen sind. Diese Nachricht ist zweifelhaft, dieZahl von 18 Hufen ist zu groß. Vielleicht rechnete man alle Aeckerdazu, auf welchen irgend ein geringer Geld- oder Hühncrzins ruhte.
Der Charakter dieser Heiligcnstädtcr Güter blieb zweifelhaft;man nahm sie in die Lehnspccificationcn nicht auf, entzog sie alsodem Lchnsverbande, allein man konnte doch das Eigenthumsrechtnicht nachweisen. Als daher 1698 der Mainzische Lehnhof dieAusstellung machte: sonderlich habe man der Güter zu Heiligenstadtnicht gedacht, so gab man die wunderliche Antwort, diese Güter seienAfterlehen, derer die von Haustein in verschiedenen Herrschaften^hätten. Man hätte nicht gewußt, ob diese zur Lehnspccification ge-hörten, wollte sich aber accomodircn. — Diese Antwort gab die^Erblichkeit sämmtlicher Güter Preis; denn wenn es Afterlehen waren,so gehörten sie in die Mainzische Lehnspccification; man war daherMainzischc Seite damit zufrieden, ließ wenigstens die Sache insusponsi). Jetzt sind nur wenige Aecker davon noch übrig, gehörenaber zum gemeinschaftlichen Lehn.
Ebenso verhält es sich mit dem Dorfe Gerbers Hausen,welches in den Lehnspccisicationcn von 1698, 1673 u. 1894 als