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I. Güterbesitz im Allgemeinen.
Scclcngeräthe, und zwar mit Bewilligung ihrer fünf Söhne, (sieheißen Heidcnrich, Heinrich, welche beide sich Bicedome nennen,Dietrich, Lupold und Dietrich, welche letztere beide dem geistlichenStande angehörten, und von denen ersterer der bekannte nachherigePropst von Nörten ist) als Erben, nicht aber eines Lehnsherrn.—AIs endlich im Jahre 1303 (Urkb. 55) der Propst Lupold v. H.seine Kapelle des heil. Cyriacus zu Nörten mit einem Zehnten zuHcdewordishuscn, welcher vom Stift Mainz zu Lehn ging, dotirte,so übergeben der Viecdom Heinrich, Lupold sein Bruder, Heinrichund Th> Gebrüder von Hanenstcin ihr Eigenthum (allockinm eorumpropi-jiim) in (le^alll«; dem Stifte zu Lehen. (Wolfs Gesch. d.Petcrostifts zu Nörten. Urk. XVIII) — Als Eigenthum war nochim 16. Jahrhundert eine Hufe Landes, die Zachmcrs- oder Rach-mers-Hube genannt, von diesen Gütern übrig geblieben.
Die alte Burg bei Hciligenstadt war schon damals einGehölz (mons lliotuz Xllknliorg-) an einem Berge eine halbeStunde unterhalb Hciligenstadt, worauf damals wenigstens keimBurg stand und wahrscheinlich nie eine gestanden hat, da die dar-auf befindlichen Ueberblcibscl Reste einer Kapelle sind. Der JesuitPapcborch in seinem Eommonturius clo Lanetm Xureo et llustiuo,oder vielmehr der Heiligcnstävter Jesuit Knackrick haben von dieseralten Burg als einer Residenz des Frankcnkönigs Dagobertus I.monströse Fabeln erzählt. — Anstatt der alten Kapelle wurde 1223eine neue erbaut, nebst eine Einsiedelei. Beide sind wieder ver-schwunden. (Wolfs Gesch. d. St. Hciligenstadt. S. 178.) DieStadt besitzt diesen Berg nebst Waldung nnd die dabei gelegeneLändern als Hanstcinischcs Lehen und giebt davon vermöge einerHanstcinischcn Stiftung dem Bencfieiatcn von 88. lletrum et llnulumjährlich äz Malter Korn und 4^ Malter Hafer ab. Dieses Bcncftciumist in neueren Zeiten mit der Pfarrei Rengelrode vereinigt worden.
Außer der oben erwähnten halben Hufe zu Uvra be-saßen die von Hanstein daselbst ein großes Vorwerk, wie unter an-dern aus einem Kaufbrief von 1526 erhellt, in welcher jene Hufedie Korhube genannt wird. (Urkb. 327.)
In Heiligenstadt selbst besaßen die von Haustein mehrereGrundstücke, welche den Character des erblichen Eigenthums an