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Nachrichten von dem Geschlechte der Grafen von Wartensleben : [nebst] Anh.
Entstehung
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Hufe, in Etkcrsleben 2 Höfe, in Osterbaddeleben 2 Höfe, auf dem Haarstrange 10Schwad Grases.

Nr. XXIV. Dietrich (II.)

zu Osferschleben wohnhaft, war von dem Bischof Gerhard zu Halberstadt, wie ausdessen Lehnsregistern von 1458 bis 1480 (S. 139.) hervorgeht, gemeinschaftlich mitPaul und Dietrich von Bornstedt mit 1 Hufe zu Wulferstedt und 2 Höfen zu Becken-dorf, von denen einer zehntfrei, belehnt. "Außerdem war er von demselben mit demZehnten vom Dorfe und Felde zu Gnnsleben, 2 Hufen zu Gumaringen, 3'/, Hu-fen zu Huy-Neinstedt, 1 Hofe zu Neynstedt vor Slanstedt, Hufe zu Klein-Wul-ferstedt, 1 Hufe und 1 Hof zu Groß - Wulferstedt, einem Holzbleck auf dem „Rie-sen", einer Wische auf dem Felde von Alvartshusen, einem Hof im alten Dorfe, 10Brauuschwcigischeu Schillingen an 1 >/z Hufen Landes auf dem Horuhauser Feldebelehnt. Nach seinem Tode ging der Zehnt von Gunsleben auf den mitbelehnteu Frie-drich von Hohm über.

XXV. Hennig (IV.)

war vom Bischof Gerhard zu Halberstadt nach Ausweis der Lehnsregister von 1458bis 1480. (B i. S. 139.) mit 2 Hufen und 6 Gärten unv Kothöfen zu Ott-leben, 2 Hufen auf dem Hegersdorfer Felde und einem Holzfleck am BrandesleberHolze belehnt.

Ferner war derselbe, wie aus einem von ihm erhaltenen Verzeichnisse der Lehn-güter (mit der Ueberschrift: „Ncnnigerlehcn Herren lengut", im Landes-Archive zuWolfenbnttel aufbewahrt) hervorgeht, von dem Grafen Ulrich von Reinstem mit 1Hufe auf dem Felde zu Hamerslebeu beliehen. Daß dieses Verzeichniß gerade aufHennig (IV.) sich bezieht, muß mau aus der Angabc in demselben entnehmen, daßer außer dem Edlen Curt auch den Junker Burchard von Warberg als seine Lehns-herrn nennt. Der Stammbaum der Familie Warberg ergiebt, daß Curt auf derSommerschenburg, welcher die Lehubricfc von 1422 und 1439 für Henuig II. undHennig III. ausstellte, der Großvater des Burchard von Warberg, Curt ans Drey-leben dagegen, welcher erst 1445 succedirte, der Vater des Burchard gewesen ist.Auf Curt von Warberg zu Dreyleben muß sich daher die Bezeichnung „Edler Cnrdvon Werberge" beziehen. Das Verzeichniß enthält eine Angabe, welche mit den Lehns-registeru nicht vollständig übereinstimmt. Der Verfasser bekennt darin:

„vom Bischof von Halberstadt habe er zum Lehne im Felde zu Ottleben„2 Hufen und auf dem Hegestorfer Felde 2 Hufen und einen Holzfleck am„Holze zu Braudesleben; ferner vom Edlen Cnrd von Warberg 2 Hufen„auf dem Felde zu Ottleben, einen freien Hof, den rechten „ßedelhoff" *)„in demselben Dorfe, 6 Kothöfe und Gärten,^) einen Hoff an dem Ka-„pellenberge zu Groß-Höteusleben, '/, Hufe zu Klein-Hötensleben, 9

") Der Sedelhof zu Ottleben befand sich nach den Lehnsregistern von Warberg in eineranderen Linie der Familie.

*') Dieser Angabe liegt ein Irrthum zu Grunde, da die ii Kothöfe zu Ottleben nicht vonden Edlen von Werberge, sondern vom Stifte Halberstadt zum Lehne getragen wurden.