407
Anlage Littr. D.
zur Fideicommiss-Stiftung-a-Urkunde vom 25. April 1861.
Extraot.
Klein letzter Wille.
Nachdem ich Endesunterschriebene die letzt-willigen Dispositionen und Wünschemeiner liehen seligen Schwiegermutter sowohl, von welcher der grösste Theil desVermögens, über welches ich disponire, herrührt, als meines theuern unvergessli-chen Mannes auf das Sorgfältigste in Erwägung gezogen, und hauptsächlich derenmuthmasslichen Willen bei der Entwerfung dieses Testaments mir habe zur Richt-schnur dienen lassen, bo nehme ich nicht länger Anstand, Folgendes letztwillighiemit zu verfügen.
§. 1.
Zum Universal-Fideicommiss-Erben meines beweglichen und unbeweglichenVermögens ernenne ich meinen einzigsten Bruder, den Regierungsrath Friedrichvon der Decken zu Melkhof , mit den nachfolgenden näheren Bestimmungen, worauszugleich die ihm zufallende Nutzniessung hervorgeht.
etc.
§. 3.
Es mag nun mein vorgedachter Bruder mich überleben, und somit die Univer-sal-Fideicommiss-Erbeinsetzung desselben eintreten, oder es mag für den Fall sei-nes früheren Ablebens oder des etwaigen Ausschlagens der Erbschaft die eventu-elle Erbeinsetzung des vorerwähnten Kloster-Cammer-Directors Hermann von Wan-genheim zu Hannover, Statt finden, so sollen doch auf allen Fall die nachbezeich-neten Vermächtnisse und sonstigen Bestimmungen gewissenhaft erfüllt, und zwarinsonderheit auch den respectiven Legatarien die ihnen ausgesetzten Legate zur ge-hörigen Zeit überliefert werden.
etc. etc.
Achtens glaube ich in dem Sinne meiner theuern Verewigten •— meiner lie-ben Schwiegermutter und geliebten Mannes zu handeln, wenn ich zu deren immer-währendem Gedächtniss auf den beiden Gütern Wake und Eidenburg und für diehiesige Stadt Hannover an jedem Orte eine Stiftung begründe, welche den NamenGräflich Wangenheim und Eickstedt-Peterswaldtsche Stiftung führen, und zunächstzur Unterhaltung und Verpflegung von hochbetagten arbeitsunfähigen Armen bei-derlei Geschlechts, dann aber auch zur Krankenpflege überhaupt dienen soll, infolgender Weise:
I.
Für Wake , welches für beide selig entschlafene im Leben ihr Lieblingsaufent-halt war, und wo sie beide im Tode ihre letzte Ruhestätte gefunden haben, setzeich zu dieser Stiftung ein Capital von Zehntausend Thaler Courant aus, dessen Zin-sen für den angegebenen Zweck alljährlich verwendet werden, und insoweit diesim einen oder andern Jahre nicht der Fall ist, wieder zu Capital geschlagen wer-den sollen, um zu einer Erweiterung der Stiftung für die Zukunft zu dienen. Dasursprüngliche Stiftungs-Capital selbst darf niemals angegriffen und vermindert wer-den , wenn aber unvermeidliche Verluste daran eintreten sollten, so sind die vomverbleibenden Reste des Capitals aufkommenden jährlichen Zinsen so lange zur