I. Haus, Hof und Garten
II. Ackerländerei
III. Wiesen
IV. Weiden und Triften . .
V. Forsten
Summa tota I 546
8
111
303
26
2
74
28
30
203
24
VI. Sonstige Gerechtigkeiten.
Zum Rittergute TVdke gekoren nun noch folgende erbenzins- und grundherr-liche Gerechtigkeiten:
1. Die Erbenzinsherrschaft über die s. g. Mittelmühle bei Wake , welche ei-nen jährlichen Canon von 57 ^ Cassengeld entrichtet und frei Mahlgut für'sGut gewähren muss.
2. Die Erbenzinsherrschaft über die Oel- und Sägemühle bei Wake, welcheeinen jährlichen Canon von 18 8 ifgr. 1 §> entrichtet.
3. Die Pachtgelder von den in Wake concessionirten Krug- und Schenkwirth-schaften.
4. Die seit 1848 auf 5 pro cent des Kaufgeldes herabgesetzte Lehnwaare vonallen innerhalb des vormaligen Gerichts Wake zum Verkaufe kommendenImmobilien.
VII. Patronat-Rechte.
Dem Besitzer des Guts Wake steht das Patronatrecht über die Kirche, diePfarre und die Schule zu Wake zu.
Anlage Littr. B.
zur Fideicommiss-Stiftungs-Urkunde vom 25. April 1861.
Specielles Verzeichniss der zum Vorwerke Neuwake gehörigen Bestandtheile.I. Gebäude, Haus- und Ilofstellen, Gärten, Ackerland, Dreischweiden und Forst.
etc. etc. etc.
Gesammte Areal-Grösse nach der Vermessungs- u. Bestellungstabelle 77 Mrg. 85 QR.
nach der Grundsteuer-Mutter-Rolle 67 „ 104 „
Anlage Littr. C.
zur Fideicommiss-Stiftungs-Urkunde vom 25. April 1861.
Specielles Verzeichniss der zum Gute Kerstlingeröderfeld gehörigen Bestand-theile.
I. Gebäude, Haus- und Hofstellen und Garten etc.
Ilecapitnlatio
des Areals.
Grössen-Angabeder
Bothmanschen IVermessung I Grundsteuer-von 1821 I Mutter-Rolle
Bestellungs-Tabelle