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2 (1872) Bis zum Jahre 1871 reichend
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Georg der Fünfte von Gottes Gnaden, König von Hannover, Königlicher Prinzvon Grossbritanien und Irland, Herzog vonCumberland, Herzog zuBraunschweigund Lüneburg etc.

Nachdem unser Kloster-Cammer-Director Friedrich Hermann Albert Freiherrvon Wangenheim hieselbst mit seinen in den Aemtern Göttingen und Reinhausenbelegenen Gütern Wake, Neuwake und Kerstlingerliderfeld nebst allem Zubehörlaut vorstehender Urkunde vom 25. April d. J. ein immerwährendes Familten-Fidei-commiss mit Succession nach Ordnung der Primogenitur und mit Vorzug desMannsstammes gestiftet und um Unsere Allerhöchste Bestätigung dieser Stiftunggebeten hat,

Wir auch nach dem von Unserm Staats- und Justiz-Minister Uns darüber er-statteten Vortrage die Stiftung mit den Vorschriften des Gesetzes vom 13. April1836 im Wesentlichen übereinstimmend gefunden haben,

so ertheilen Wir dieser Fideicommiss-Stiftung unter Vorbehalt der etwaigenRechte Dritter hierdurch Unsere landesherrliche Bestätigung.

Herrenhausen , den 22. Mai 1861.

(L, S.) (gez.) Georg Rex.

(contrasignirt) Graf von Borries. ' von Bar.

Dass Seine Majestät der König die vorstehende Bestätigungs-Urkunde nach er-folgtem Vortrage ihres Inhalts Allerhöchst eigenhändig in meiner Gegenwart un-terzeichnet haben, bezeuge ich hierdurch.

Herrenhausen, den 22. Mai 1861.

(gez.) A. Küster.