403
Stammes Winterstein nach der im §. 10 für die Succession der Seiten-Linien gege-benen Regel in folgender Ordnung der Reihe nach
1. die eheliche männliche Descendenz meines im Jahre 1852 zu Sonneborn ver-storbenen Bruders, des weiland Herzoglich Sachsen-Meiningenschen Ober-sten und Cammerherrn Carl August Wilhelm Freiherrn von Wangenheim ;
2. mein noch lebender Bruder der Herzoglich Sachsen-Coburg-Gothaische Majora. D. Friedrich August Moritz Constantin Freiherr von Wangenheim undseine'eheliche männliche Descendenz;
3. mein Vetter der Königlich Preussische General-Lieutenant a. D. AlexanderFriedrich Carl Ludwig Freiherr von Wangenheim auf Winterstein und seineeheliche männliche Descendenz;
4. mein Vetter der Herzoglich Sachsen-Coburg-Gothaische Geheime Regierungs-Rath a. D. Julius August Wilhelm Freiherr von Wangenheim auf Sonnebornund Winterstein und seine eheliche männliche Descendenz;
5. die eheliche männliche Descendenz meines Vetters des weiland HerzoglichSachsen-Coburg-Gothaischen Ober-Landjägermeisters und Ober-CammerherrnJulius Wilhelm Moritz Freiherrn von Wangenheim auf Winterstein;
6. der Königlich Preussische Hauptmann a. D. und Senior familiae des Win-tersteinschen Stammes Wilhelm Benjamin Freiherr von Wangenheim und seinNeffe der Freiherr Victor August von Wangenheim auf Hütscherode und desLetztern eheliche männliche Descendenz;
7. der Herzoglich Sachsen-Coburg-Gothaische Oberforstmeister und CammerherrErnst Friedrich Freiherr von Wangenheim auf Brüheim und seine ehelichemännliche Descendenz;
8. der Kurfürstlich Hessische Oberst Christian Bernhard Friedrich Ernst Frei-herr von Wängenheim auf Brüheim und seine eheliche männliche Descen-denz ;
9. die eheliche männliche Descendenz des weiland Königlich Preussischen Ober-Landesgerichts-Raths Heinrich Ludwig Carl Freiherrn von Wangenheim aufNeu-Lobitz und Bahnwerder in Pommern;
10. die eheliche männliche Descendenz des am 19. Februar 1846 zu Gotha ver-storbenen weiland Herzoglich Sachsen-Coburg-Gothaischen Geheimen-RathsAdam Carl Friedrich Freiherrn von Wangenheim auf Sonneborn und Wan-genheim ;
11. der Königlich Hannoversche Amtmann Ernst Wilhelm August Adolph Lud-toig Albrecht Freiherr von Wangenheim auf Wangenheim und Syke und seineeheliche männliche Descendenz;
12. die eheliche männliche Descendenz des weiland Hauptmanns Ernst HeinrichLevin Wilhelm Freiherrn von Wangenheim auf Wölfis.
§• 13.
Berufung des Stammes Wängenheim.
Wenn aber von sämmtlichen obigen im Familien- und Stammguts-Verbandejetzt blühenden Zweigen des Freiherrlich von Wangenheimschen Geschlechts desStammes Winterstein kein männlicher qualificirter Sprosse mehr vorhanden sein sollte,so soll der Wangenheim-Wangenheimsche Familien-Stamm zum Majorate berufensein , und zwar zuerst
13. die eheliche männliche Descendenz des am 19. Juni 1850 verstorbenen Kö-
26*