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Genealogische Geschichte des Geschlechts von Jeetze
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1607 für seinen Sohn einen Hof in Poritz an Jürgen Wcinstranchzn Lüchow im Lüncbnrgschen, später überläßt er seinen Anthcil anGrassan an Joachim Christoph (102). Sonntag Jnvocavit 1600wohnte er noch, altersschwach nnd vom Schlage gerührt, zn Hohen-wnlseh. Später zog er nach Döllnitz, wo er vor dem 9. Jnni 1613gestorben ist. Seine zweite Gemahlin, Margarethe v. Rintorffa. d. H. Iben hatte 1617 ihren Wittwensitz zu Döllnitz.

73. Christoph, Sohn Hennings (53) auf Ponitz. Er erhieltFreitag nach Ocnli 1571 eine Exspectanz auf eine Minorpräbendebeim Domsliftc zn Magdeburg, starb aber vor Erlangung derselben.')

74. Christoph, Sohn Jacobs (54). Er steht schon 8. Ja-nuar l529 in Brannschweig'schen Diensten,^) empfängt nach seinesVaters Tode 1533 die Lehen nnd wird auch 1536 nnd 1545 als zu Ponitzwohnhaft, mitbelehnt. 1551 wohnt er ans dem Afterlehen znJeetze. Seine erste Gemahlin war 1561 die Schwester Heinrichsv. Arnstedt ans Dcmker.») Er scheint vor 1571 gestorben zusein, aber nochmals sich vermählt zn haben, denn Anna v. Randow,Christophs v. Jeetze Wittwe, die erst 6. November 1591 zn Jeetzestarb, war Wohl seine Wittwe.

75. Gertrud Sie war 1568 Gemahlin von AsmuS v.J. (72)

76. Clara Sie war 1567 Gemahlin des Brandau v. Reifeldauf Lichterfclde, hat ihm 350 Gulden mitgebracht nnd erhält dafür700 Gulden verschrieben.^)

77. Catharina. Sie war 1561 Laienschwester im KlosterMarienborn.

78. Catharina. Als die letzte Domina im Kloster Arendseebelehnt sie 8. Juni 1568 den Joachim Wilemann zn Heiligcnfeldemit Pächten.°)

79. Anna. Sie war 1561 Kanonissin im Kloster Marienborn-

>) Domherrn-Matrikcl im Magdeburger Prov.-Archiv.

'-) Riedel I., XV., 523. Er nimmt damals für den Herzog Heinrich von Braun-schwcig von der Stadt Lübeck 2NV0 Mark Lnbisch in Empfang, die demselben seinOheim Joachim Markgraf von Brandenburg geliehen hat

Am Freitag nach l)rmsim. gen. tSKt wird entschieden, daß die v. Arnstcdt'schcnErben ihr die Kette, die Georg v. Arnstedt seiner Stiefschwester geschenkt, herausgebennnd die bewcislichcn Schulden, über die fünf Schuldscheine sprachen, bezahlen sollten;dagegen wird sie mit ihren sonstigen Erbschafts-Ansprüchcn abgewiesen. (MagdeburgerProv.-Archiv.)

-») Lop. 35, S. 222.

5) König, genealogische Sammlung. Riedel I., XVII. S. 2ti.