54
Jcctze, nachdem er vorher seine Güter an die Poritz er Linie ver-täust hatte.') Vermählt war er mit Anna v. Rohr.')
69. Hederich, Bender des Borigen. Mit diesem 1563 bis1583 genannt, läßt er Freitag nach Viti 1576 zu Grassan seinerGemahlin Anna v. Rctzdorf, weil sie ihm 866 Gulden Ehcgelderund 666 Gulden Vater- und Muttererde zugebracht, seine Güter zuBüste, Poritz, Hohcuwulsch, Döllnitz, AreuSberg, Jeetze, Pretzier undKassuhn verschreiben Z (s. o. 68.) Am 6. März 1587 ist er noch inJeetze Taufzcuge, ebenso seine Gemahlin am 23. April; 1591 ister todr. P
76. Philipp, Sohn Jacobs (51). Er wohnte zu Jeetze,sucht nach dem Tode seines Baterö 13. August 1561 die Lehen nachund thnt seine Lehnspflicht.°)
71. Johann, Bruder des Borigen. Ebenfalls zu Jeetze wohn-haft, ist er 1561 noch unmündig, thnt aber 1563 seine LehnSpflicht.°)
72. ASmuö, Sohn Georgs (52). Er darf schon 1566 ans seineund seiner Mutter Bitte, also wohl noch minorenn, Pächtc an AsmuSv. Jtzenplitz's Wittwc verpfänden, und läßt 1568 seiner GemahlinGertrud v. Jeetze (75) für eingebrachte 666 Gulden und 366 GuldenSchmuck seinen Wohnhof zu Hohenwnlsch und seinen Antheil anSchmoor, Büste, Poritz und Döllnitz verschreiben.') Mittwoch nachNcminiSccrc d. I. verpfändet er mit Bewilligung Georgs <s. o.) alsseines nächsten Agnaten 9 Thaler Dienstgcld,") und wird auch1571, 1578 und 1583 mit diesem als zu Hohenwnlsch wohnhaftgenannt. 1598 wird er nochmals belehnt Nun beginnt für ihn einetraurige Zeit, die hauptsächlich durch die unglückliche Lage seines Soh-nes Oswald (94) herbeigeführt wurde. Zuerst verlaust er seinenBesitz in Büste an die v. Rossow,") dann verpfändet er 4. März
') Ihn bcwvg dazu der ihm drohende Concurs. Daniel (85) kaust den großenHof, das sogenannte Wasscrgut, in Zeetze.
2) Sie ist von 1574 bis 1584 oft in Zeetze Taufzcugin.
->) Lop. 35, S. 258.
H Dienstag nach Simonis und Inda 15!) 1 gehen seine Guter an seinen nächstenAgnaten Friedrich (V5) über.
Lop. 45, S. Lg ss.
°) Ibiüom. Da beide Brüder 1571 nicht mehr mitbclehnt werden, sind sie gewißvorher gestorben und ihre Güter auf Erich (L8) als den nächsten Agnaten über-gegangen.
') Lop. 35, S. »1 und 245.
") Ibilisin, S. 27g.
") Dieser Besitz ward später wieder eingelöst.