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einer Lehnsnotiz ans dein Jahre 1441 >) als Vater seiner Söhneg enannt, ist aber sicher 1427 schon todt. Seine Söhne s> Nr. 15—17.
13. Hans, Sohn Hennings ( 9).-) Er ist 6. April 1367noch minderjährig, wird sonst nur als Vater von Henning nur derältere (18) und Friedrich (19) genannt, hat sicher einen Hof zu Jectzeinne gehabt und ist 1434 todt. Seine Wittwe lebte aber in diesemJahre noch.
14. Reincke, auch Nohke genannt, wahrscheinlich ein Sohnvon Clans (10). Er hatte Antheil an Jeetze, Brunow, Mehrin undSanne und den dritten Theil am Gericht in Jeetze und ist 1441todt. Vgl. Nr. 12 Anmerk. —")
Fünfte Generation 1415 — 1476.
Die Lebensverhältnisse der v. Jeetze ändern sich seit 1415 voll-ständig. Als Lehnsleute der v. Alvensleben nehmen Friedrichs (12)Söhne noch von 1415 — 1420 an der großen Fehde Theil, die ihrLehnsherr Gebhard v. Alvensleben ans Schloß Gardelegen gegen denErzbischof Günther von Magdeburg auskämpfte. Ihre Züge richtetensich, sehr bezeichnend für den damals herrschenden Sinn, besondersan den Sonntagen und in den Festzeiten, vorzugsweise gegen die umNeuhaldenöleben belegenen Güter des Erzbischoss und seiner Ver-bündeten. Da sie durch Mnth, Schnelligkeit und Umsicht sich aus-zeichneten, kehrten sie mit reicher Beute heim und hatten dabei dasGlück, daß ihre vom Kampfschanplatz serner gelegenen Güter garnicht vom Feinde belästigt wurden. Als das wachsende Ansehen desChurfürsten diesem Kriege ein Ende machte, richteten die v. Jeetzeihr Auge auf die Vermehrung ihrer Lehne, wozu der Chnrfürst gewißdie Hand bot, um die altmärkischen Edlen fester mit seinem Hause
') Lop. tg. Nr. 8 ?ol. LI: „Henning v. Jeetze de oldcr hcfst empfangenseinen Hof zu Jctze — ferner zu Brunow, Merin, Sanne: dies hat er mit sine» vcddcrnmit Fred er icks sonc mit Bicken vndc Jane, mit Frcdcrik vndc mit Ncincckcns rmdeIren rechten Erven. 1441."
") In dem Arcndscc'schcn Eopial heißt es: Ludgcr vommc Kampe — Heft betaletvscmc brodcrc Hanse henninghcs kindc, des Hans vsc Brodcr eyn vormunderis n. s. w. Vgl. ob. Nr. 7.
U Auch zwei Bürger v. Jetze finden sich. Der Rath der Altstadt Salzwcdel zahlt1l). Mai 1308 an den Bürger der Neustadt Hans v. Jctze 10 Mark Silbers vondem Gclde, das sie seinem Bruder Heyne schuldig waren, doch soll Hans, wenn Heynebinnen 13 Jahren wieder „to lande" käme, obige Summe wieder hcranszahlen.
Riedel, I., XIV., 108. Vcrgl. die Anmerkung hinter Nr. 0.